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Zum Anfang jeden Monats liegt Ihr Kontoauszug mit allen Umsätzen des Vormonats sicher in Ihrer Postbox. Sie erhalten diesen automatisch online als übersichtlichen Monats-Kontoauszug im DIN A4-Format. Auch Mitteilungen der Bank erhalten Sie automatisch in die Postbox.
Der Monats-Kontoauszug und die Mitteilungen der Bank sind rechtsverbindlich. Somit entfällt der Postversand von Kontoauszügen und Mitteilungen der Bank, die von Ihnen nicht eingesehen wurden. Sie gelten als verbindlich zugestellt, sobald wir sie in Ihrer Postbox bereitgestellt haben.
Ist ein neuer Kontoauszug oder eine Mitteilung der Bank eingegangen, verständigen wir Sie per E-Mail. Natürlich kostenlos!
Sie haben zudem Einsicht in alle Kontoauszüge der letzten 10 Jahre.
Die Kontoauszüge der letzten vier Jahre können Sie sich sogar direkt in der Postbox als PDF nacherstellen lassen. Sie fordern diese einfach an und 24 Stunden später ist das gewünschte Dokument in Ihrer Postbox als rechtsgültiges Dokument abrufbar.
Melden Sie sich im SpardaNet-Banking in Ihrem Internetbrowser an.
Klicken Sie im Post-Center auf Kontoauszüge.
Wenn die Postbox bei Ihnen noch nicht aktiviert ist, erkennen Sie die Sonderbedingungen für die Postbox an.
Die Kontoauszüge werden nun monatlich am 4. Bankarbeitstag für den gesamten Vormonat in der Postbox eingestellt. Wir informieren Sie hierüber per E-Mail.
Die Übertragung der Anwendung und der einzelnen Masken erfolgt über eine HTTPS-Verbindung (= HyperTextTransferProtokollSecure). Hierbei wird von den Browsern in der Regel eine Verschlüsselung von 256 Bit unterstützt.
Damit unsere Bemühungen für einen möglichst hohen Sicherheitsstandard erfolgreich sind, bitten wir auch Sie, einige Punkte zu beachten:
Wir archivieren Ihre Kontoauszüge in der Postbox für bis zu zehn Jahre (ab 2011). Die Auszüge der vergangenen vier Jahre sind sofort abrufbar. Ältere Auszüge können Sie kostenfrei selbst nacherstellen. Diese sind dann nach spätestens 24 Stunden in der Postbox verfügbar.
In der Regel werden die Online-Kontoauszüge von den Finanzbehörden anerkannt. Oft werden diese sogar bevorzugt, da die pdf-Dateien bei der elektronischen Steuererklärung einfach angehangen werden können. Ganz ohne Papierkram.
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