Das Altersvorsorgedepot ab 2027 – noch mehr Förderung für Ihre Schäfchen
Das Altersvorsorgedepot im Überblick
Zum 1. Januar 2027 wird die private Altersvorsorge reformiert und durch den neuen geförderten Vertragstypus des Altersvorsorgedepot-Vertrags ergänzt. Das bedeutet für Sie: mehr Flexibilität und eine größere Auswahl verschiedener Produkttypen.
Das Wichtigste in Kürze
Neues Vorsorgeprodukt ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgedepot als neue staatlich geförderte Vorsorge eingeführt.1 Die Riester-Rente bleibt parallel bestehen und genießt weiterhin vollständigen Bestandsschutz.
1 Quelle: Altersvorsorgereformgesetz in der Fassung vom 17.04.2026, dem der Bundesrat am 08.05.2026 zugestimmt hat.
Staatliche Zulagen
Bis zu 540,- Euro Grundzulage pro Jahr Insgesamt. Sie erhalten eine beitragsproportionale Förderung in Höhe von 50 Cent (je eingezahltem Euro) für Einzahlungen bis 360,- Euro pro Jahr, und 25 Cent (je eingezahltem Euro) für Einzahlungen über 360 Euro hinaus bis maximal 1.800 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es ebenfalls beitragsproportional im Verhältnis 1:1 bis zu maximal 300,- Euro Kinderzulage pro Kind.
Renditechancen ohne Garantiepflicht
Sicherheit oder höhere Chancen – Sie haben künftig die freie Wahl, ob Sie ein Produkt mit oder ohne Garantie bevorzugen.
Flexible Auszahlungsoptionen
Für die Rentenphase sieht das Gesetz zwei Auszahlungsvarianten im Altersvorsorgedepot vor:
Ein Fondsauszahlplan, der nach dem Gesetz frühestens mit dem 85. Geburtstag endet oder eine lebenslange Rente aus einer Lebensversicherung, in die das Depotvermögen übertragen wird.
Für bestehende Riester-Verträge haben Kunden ab 2027 ebenfalls die Wahl: Entweder bleibt es bei der vorgesehenen lebenslangen Zahlung in Form des Fondsauszahlplans bis zum 85. Geburtstag und anschließender Leibrente bis zum Lebensende. Oder Riester-Kunden entscheiden sich für einen reinen Fondsauszahlplan, der frühestens mit dem 85. Geburtstag endet.
Zeit für neue Weiden: Was das Altersvorsorgedepot für Anleger bedeutet
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es verbindet eine fondsbasierte Geldanlage mit staatlicher Förderung – ohne die bisherige gesetzliche Pflicht einer Beitragsgarantie. Sie haben künftig die Wahl, ob Sie ein Produkt mit oder ohne Garantie abschließen. Das Ergebnis: Unabhängig vom gewählten Modell gibt es mit den angepassten gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr Spielraum für Renditechancen. Bitte beachten Sie jedoch: Höhere Chancen am Kapitalmarkt sind typischerweise mit stärkeren Marktschwankungen und entsprechenden Verlustrisiken verbunden.
Hintergrund: Seit 2002 haben rund 16 Millionen Menschen in Deutschland einen Riester-Vertrag abgeschlossen.1 Doch bei Riester begrenzt typischerweise eine gesetzlich verpflichtende Beitragsgarantie die mögliche Aktienquote und damit die Renditechancen. Unser Partner Union Investment hat die Riester-Rente UniProfiRente im Zeitverlauf weiterentwickelt, um im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben höhere Aktienquoten zu ermöglichen. Aber künftig eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, auch staatlich geförderte Produkte ohne eine Garantie anzubieten. Gerade für jahrzehntelange Investments für die Altersvorsorge ergeben sich dadurch noch größere Chancen auf eine höhere Wertentwicklung durch die Investition in 100 Prozent in Aktienfonds. Dem stehen aber auch entsprechende Kurs- und Verlustrisiken gegenüber. Deshalb wird es für Kunden, die dies wünschen, auch weiterhin ein Angebot mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen geben.
Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) wurde vom Bundestag verabschiedet und hat die Zustimmung vom Bundesrat am 08.05.2026 erhalten und wird wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
1 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand 31.12.2024.
Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ebenso gilt das für Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und neu dabei sind auch die meisten Selbstständigen.
Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten – selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind (sogenannte mittelbare Förderberechtigung). Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.
So funktioniert die Förderung
Das Prinzip ist einfach: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der einkommensabhängig gewährten staatlichen Zulage bei Riester. Für die ersten 360,- Euro eigene Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Das stärkt insbesondere die private Altersversorgung von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern.
Grundzulage
Die Grundzulage des Altersvorsorgedepots beträgt bis zu 540,- Euro jährlich und richtet sich nach Ihren Einzahlungen. Je nach Situation können Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile zusätzlich hinzukommen.
| Eigenbetrag pro Jahr | Förderquote | Zulage |
|---|---|---|
| 120,- Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360,- Euro | 50 Prozent | Bis zu 180,- Euro |
| Von 360,01 Euro bis 1.800,- Euro | 25 Prozent | Bis zu 360,- Euro |
Kinderzulage
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie beitragsproportional für jeden von Ihnen selbst eingezahlten Euro auch 1,- Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, maximal 300,- Euro. Die Kinderzulage fließt auf den Vertrag des Elternteils, der das Kindergeld erhält.
Berufseinsteigerbonus
Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200,- Euro als Berufseinsteigerbonus. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist daher der Einstieg besonders attraktiv!
Steuerliche Vorteile
Die geförderten Eigenbeiträge und die Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus unterliegen die Erträge aus Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr nicht der Abgeltungssteuer, sondern der nachgelagerten Besteuerung. Die Auszahlungen in der Rentenphase, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Ruhestand häufig geringer ausfällt als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten, steuerlich geschützten Beiträgen ist nachgelagert nur der Ertragsanteil zu versteuern. Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von Ihrer persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
Günstigerprüfung
Die geförderte Altersvorsorge bietet zwei Förderwege: Zulagen und Sonderausgabenabzug. Welcher Weg für Sie vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung (Günstigerprüfung). Die Zulagen erhalten Sie in jedem Fall – ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug ein darüber hinausgehender Steuervorteil, wird Ihnen dieser zusätzlich erstattet. In der Praxis lassen sich dabei drei grundlegende Szenarien unterscheiden:
Fall 1:
Die Steuerersparnis übersteigt die Zulagen
Sie erhalten die volle Steuerersparnis. Die bereits gutgeschriebenen Zulagen werden verrechnet – und Ihnen wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt. Die Zulagen bleiben trotzdem sicher in Ihrem Depot.
- Beispiel: Sie zahlen 1.800,- Euro ein und erhalten 540,- Euro Zulagen. Ihre förderfähige Einzahlung steigt. Sie können somit insgesamt 2.340 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Ihre Steuerersparnis beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 35 % rund 819 Euro. Da die Zulagen (540,- Euro) bereits in Ihrem Depot liegen, zahlt Ihnen das Finanzamt die Differenz von 279,- Euro als Steuererstattung aus. Ihre Gesamtförderung: 540,- Euro Zulagen + 279,- Euro Steuererstattung = 819,- Euro.
Fall 2:
Staatlich geförderte Zusatzvorsorge
Die Zulagen bleiben vollständig in Ihrem Depot. Eine zusätzliche Steuererstattung gibt es nicht, da die Zulagen bereits die günstigere Variante darstellen.
- Beispiel: Sie zahlen 600,- Euro ein und erhalten 240,- Euro Grundzulage. Ihre Steuerersparniss steigt auf 840,- Euro Sonderausgaben (Eigenbeitrag + Zulagen) und beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent nur 210,- Euro. Da die Zulagen mit 240 Euro,- höher sind als die Steuererstattung von 210,- Euro, ergibt die Günstigerprüfung, dass allein die Zulage gewährt wird.
Fall 3:
Zulagen und Steuerersparnis sind gleich hoch
Es bleibt bei den Zulagen im Depot, eine zusätzliche Erstattung entfällt.
Wichtig: Im Altersvorsorgedepot greifen Zulagen und Sonderausgabenabzug ineinander. Sofern Sie förderberechtigt sind, erhalten Sie die Zulagen direkt auf Ihre Eigenbeiträge. Ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt, richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer familiären Situation. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr Grenzsteuersatz ist, desto eher profitieren Sie von einem ergänzenden Vorteil durch den Sonderausgabenabzug.
Vergleich mit Riester
Bei der Riester-Rente prüft das Finanzamt ebenfalls, ob Zulagen oder Steuerersparnis günstiger sind. Der Unterschied: Der Sonderausgabenabzug ist bei Riester für unmittelbar Förderberechtigte auf 2.100,- Euro begrenzt, beim Altersvorsorgedepot auf 1.800,- Euro plus Zulagen.
Rechenbeispiel – so viel Förderung kann drin sein
Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie sich die staatlichen Förderungen auswirken können.
Katrin, 35
verheiratet, 2 Kinder, 45.000,- Euro brutto
Katrin erhält das Kindergeld und führt das Altersvorsorgedepot. Ihre Familie möchte die Förderung voll ausschöpfen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr | 1.800,- Euro (150,- Euro/Monat) |
| Grundzulage (50 % auf 360,- Euro + 25 % auf 360,01,- Euro bis 1.800,- Euro) | 540,- Euro |
| Kinderzulage (1,- Euro pro 1,- Euro Einzahlung bis max. 300,- Euro pro Kind) | 600,- Euro |
| Steuerersparnis (geschätzt, ca. 30 % persönlicher Grenzsteuersatz) | 882,- Euro (Damit nach Günstigerprüfung 0,- Euro Steuerersparnis) |
| Gesamte Förderung pro Jahr | 1.140,- Euro |
| Förderquote | 63 % |
Einordnung
In diesem konkreten Fallbeispiel profitiert Katrin im Altersvorsorgedepot besonders von der hohen Grundzulage von 540,- Euro, die Kinderzulagen von 2 x 300,- Euro = 600,- Euro pro Jahr wären bei Riester gleich hoch. Die Gesamtförderung ist mit 1.140,- Euro pro Jahr im Vergleich zur Zulagenförderung bei Riester mit 775,- Euro pro Jahr (175,- Euro Grundzulage + 600,- Euro Kinderzulage) viel höher. Ob bei Riester zusätzlich noch ein Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug hinzu käme, hängt vom Steuersatz der Familie ab. Die maximal förderfähige Einzahlung ins Depot läge bei Riester nur bei 2.100,- Euro (Eigenbeitrag 1.025,- Euro) beim Altersvorsorgedepot hingegen bei 2.940,- Euro (Eigenbeitrag 1.800,- Euro). Das kann im Alter den entscheidenden Unterschied in der Rentenhöhe machen.
Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von Riester?
Quelle: UnionInvestment
Die Auszahlphase im Detail
Das Altersvorsorgedepot besteht aus zwei Phasen: der Ansparphase und frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr die Auszahlphase. Hier haben Sie die Wahlfreiheit zwischen zwei Varianten:
Variante A
Fondsauszahlplan bis mindestens 85
Ihr Kapital bleibt ganz einfach im Depot. Sie erhalten regelmäßige Auszahlungen, während der verbleibende Betrag weiter am Kapitalmarkt arbeitet. Der Auszahlplan läuft bis zum festgelegten Ende, mindestens bis zum 85. Lebensjahr und endet dann.
Vorteil: Höhere Auszahlungsraten als bei einer lebenslangen Rente. Nachteil: Festes Ende der Auszahlung. Um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, muss zuvor anderweitig vorgesorgt werden.
Beispielrechnung
Angenommen, Sie haben zu Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Depotvolumen von 300.000,- Euro aufgebaut.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Depotvolumen bei Rentenbeginn | 300.000,- Euro |
| Teilkapitalentnahme (30 Prozent)1 | 90.000,- Euro (einmalige Auszahlung, förderunschädlich) |
| Verbleibendes Kapital für Auszahlplan | 210.000,- Euro |
| Auszahlzeitraum | 18 Jahre (67 bis 85) |
| Monatliche Auszahlung (ohne Kapitalmarktertrag) | ca. 972,- Euro |
1 Zu Beginn der Auszahlphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – Sie können auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
- Hinweis: Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Auszahlung hängt von der Wertentwicklung Ihres Depots ab. Kapitalmarkterträge sind nicht garantiert.
Die Teilkapitalentnahme in Höhe von 90.000,- Euro steht Ihnen frei zur Verfügung – für eine Renovierung, eine Reise oder einfach als zusätzliche Reserve. Der Rest wird Ihnen dann planmäßig ausgezahlt.
Variante B
Lebenslange Rente
Lebenslange Rente ist eine lebenslange Leistung aus einer Leibrentenversicherung. In diesem Fall wird das Depotvermögen (oder der Restbetrag nach der Teilkapitalentnahme) in eine Kapitallebensversicherung übertragen. Der Anbieter garantiert dann monatliche Zahlungen bis zum Lebensende.
Beispielrechnung
Angenommen, Sie haben zu Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Depotvolumen von 300.000,- Euro aufgebaut.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kapital für Verrentung | 210.000,- Euro (nach 30 Prozent Teilkapitalentnahme) |
| Angenommener Rentenfaktor | 25,- Euro pro 10.000,- Euro Kapital |
| Verbleibendes Kapital für Auszahlplan | 210.000,- Euro |
| Monatliche Rente | ca. 525,- Euro (lebenslang) |
Hinweis: Der Rentenfaktor hängt vom Anbieter, dem Alter bei Rentenbeginn und den aktuellen Rechnungsgrundlagen ab. Die hier genannte Zahl dient nur der Orientierung.
Teilkapitalentnahme – bis zu 30 Prozent auf einen Schlag
Ob Auszahlplan oder lebenslange Rente: Bis zu 30 Prozent Ihres Depotvolumens können Sie zu Rentenbeginn förderunschädlich entnehmen.1 Das bedeutet: Sie müssen die darauf entfallende Förderung nicht zurückzahlen.
1 Zu Beginn der Auszahlphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – Sie können auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerte Besteuerung.
Kleinbetragsrente und Abfindung
Falls Ihre monatliche Rente einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreitet (sogenannte Kleinbetragsrente), 2026 sind das maximal 39,55 Euro monatlich, zahlt der Anbieter das Depotvermögen in einem Betrag aus.
Ihre Schäfchen und die Steuer: Das gilt in der Auszahlphase
Besteuerung der geförderten Beiträge
Bei der Förderung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Das bedeutet, dass Sie während der Ansparphase Steuern sparen, die Auszahlungen im Alter dafür aber versteuern müssen (§ 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetzt, EStG). Ein Vorteil dabei: Da Ihr Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens, ist in der Regel auch Ihr persönlicher Steuersatz niedriger. Wie hoch Ihre tatsächliche Ersparnis ist, hängt von Ihrer individuellen Einkommenssituation im Alter ab.
Besteuerung zusätzlicher Einzahlungen
Für Einzahlungen oberhalb des Förderhöchstbetrags von 1.800,- Euro gelten bei der Auszahlung gesonderte steuerliche Regelungen. Wie dieser Teil Ihres Kapitals im Alter versteuert wird, richtet sich nach der gewählten Auszahlungsform und der Vertragslaufzeit. Die Details dazu sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.
In der Praxis
| Quelle der Auszahlung | Besteuerung |
|---|---|
| Geförderte Beiträge + Zulagen | Voll mit persönlichem Steuersatz (nachgelagert) |
| Überzahlungen (Beiträge) | Steuerfrei (bereits aus versteuertem Einkommen) |
| Überzahlungen (Erträge) | Differenzbesteuerung |
Wenn Sie tiefer einsteigen möchten oder weitere Informationen benötigen: Auf der Seite "Die Auszahlphase von Union Investment auf einen Blick"* finden Sie FAQs und Downloads zur Auszahlphase.
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