Überweisungen in Sekundenschnelle – jetzt zustimmen!
Ab Oktober 2025 sind alle Geldinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Echtzeitüberweisungen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang brauchen wir Ihre Zustimmung zu geänderten Sonderbedingungen. Warum das so ist, erfahren Sie im Blogpost.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sogenannte Echtzeitüberweisungen, im Fachjargon auch Instant Payments genannt, im einheitlichen EU-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu tätigen beziehungsweise zu empfangen, schon seit 2017. Allerdings war es den Geldinstituten bislang freigestellt, diesen Service auch tatsächlich anzubieten. Die Sparda-Bank Hannover bietet ihren Kundinnen und Kunden diese Möglichkeit schon seit längerer Zeit.
Was Echtzeit bedeutet
„Echtzeit“ bedeutet, dass ein überwiesener Euro-Betrag binnen zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto landet, und zwar rund um die Uhr, auch am Wochenende. Bei herkömmlichen SEPA-Überweisungen dauert das zumeist einen Bankarbeitstag, manchmal auch länger. Für Privatleute kann eine superschnelle Überweisung zum Beispiel dann interessant sein, wenn sofort eine größere Summe Geld fließen soll, etwa bei einem Gebrauchtwagenkauf von beziehungsweise an privat.
Gut zu wissen: Der SEPA-Raum („Single Euro Payments Area“) umfasst alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Andorra, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und Vatikanstadt.
Neue Pflichten für Banken
Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden den Auftrag der Turboüberweisungen zu ermöglichen; für den Empfang ist das schon seit dem 9. Januar verpflichtend. Neu ist auch, dass Echtzeitüberweisungen nur maximal so viel kosten dürfen, wie das jeweilige Geldinstitut für Standard-Überweisungen verlangt. Der Preis für eine Überweisung unterscheidet sich je nach Bank, Kontomodell und Art der Überweisung (online oder papierhaft). Bei der Sparda-Bank Hannover kosten Echtzeitüberweisungen seit jeher nicht mehr als herkömmliche Überweisungen.
Mehr Sicherheit für Ihre Bankgeschäfte
Neu ist zudem, dass alle Banken ab dem 5. Oktober 2025 dazu verpflichtet sind, sowohl bei allen inländischen Überweisungen als auch bei SEPA-Überweisungen zwischen Ländern der Eurozone zu prüfen, ob Name und Kontonummer des Zahlungsempfängers mit den Angaben der Überweisung übereinstimmen.
Im Fachjargon heißt das neue Sicherheitsverfahren zur Empfängerüberprüfung „Verification of Payee“ – kurz VoP. Weicht der Name des Kontoinhabers von der dazugehörigen IBAN ab, erfolgt in Sekundenschnelle eine Warnung, und Kunden können entscheiden, ob sie die Überweisung weiterhin ausführen, korrigieren oder ganz abbrechen möchten. Das schützt vor Fehlüberweisungen durch Vertipper und vor Betrugsversuchen. Hintergrund: Kriminelle nutzen vermehrt gefälschte Überweisungen, um arglosen Bürgerinnen und Bürgern zu schaden. Sie fälschen dafür zum Beispiel Rechnungen und geben dort eine IBAN an, die nicht dem eigentlichen Empfänger gehört. Dem wird mit der neuen Regelung ein Riegel vorgeschoben.
Nun sind Sie am Zug – wir brauchen Ihre Zustimmung
Wichtig: Zum 5. Oktober werden die Sonderbedingungen für Echtzeitüberweisungen und die derzeitigen Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr zusammengeführt. Die neuen Sonderbedingungen umfassen dann beispielsweise auch die VoP. Schon seit 2021 ist es rechtlich vorgeschrieben, dass Bankkundinnen und -kunden geänderten Sonderbestimmungen aktiv zustimmen müssen. Wir haben Ihnen deshalb über Ihr ePostfach im Online-Banking weitere Informationen zu den Echtzeitüberweisungen und zum Zustimmungsverfahren geschickt und bitten Sie, diese zu beachten. Falls Sie keine ePostfachvereinbarung geschlossen haben, haben wir Sie auf postalischem Wege kontaktiert beziehungsweise werden dies zeitnah tun.
Die Zustimmung ist nicht nur für alle Nutzerinnen und Nutzer unseres Online-Bankings erforderlich, sondern auch für all jene, die ihre Überweisungen papierhaft, etwa am Schalter, tätigen. Für Ihr Entgegenkommen sagen wir schon jetzt: herzlichen Dank!
Beitragsbilder: iStock | Urheber: RyanJLane
Datum: 18. Juli 2025