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Pärchen sitzt am Tisch und schaut prüfend auf Laptop und Unterlagen

Warum sich die Steuererklärung oft lohnt

Die Steuererklärung ist für viele Menschen eine lästige Pflicht. Die Mühe zahlt sich in den meisten Fällen jedoch aus. Wie hoch die Rückerstattung vom Finanzamt im Schnitt ausfällt und welche Posten viele vergessen, lesen Sie hier.

Aktuelle verfügbare Zahlen des Statistischen Bundesamtes* sprechen eine deutliche Sprache: Die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland lag zuletzt bei 1.172 Euro. Von 14,9 Millionen Steuerpflichtigen, die eine Einkommensteuererklärung abgaben, erhielten 12,9 Millionen eine Rückzahlung – das entspricht rund 87 Prozent. Wie kommt es dazu? Im Laufe des Jahres wird die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen, ohne persönliche Faktoren wie Sonderausgaben, Jobwechsel oder vielleicht auch eine Heirat zu berücksichtigen. Die Steuererklärung holt all das nach und bringt die Differenz zurück.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Steuerpflicht. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer ledig ist und im Jahresverlauf nur bei einem Arbeitgeber arbeitet, ist von der Pflicht befreit. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich dennoch lohnen, zum Beispiel, wenn Sie absetzbare Abgaben geltend machen möchten (mehr dazu im Abschnitt „Tipps für die Erstellung einer Steuererklärung“).

Unter anderem für diese Personengruppen ist die Abgabe verpflichtend:

  • Sie waren im vergangenen Jahr bei mehreren Arbeitgebern angestellt.
  • Sie haben Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld erhalten.
  • Sie sind verheiratet und Sie oder Ihr Partner haben Steuerklasse 5 (V) oder 6 (VI) oder Sie haben sich für Steuerklasse 4 mit Faktor (IV*) entschieden.

Tipp: Details zur Abgabepflicht sowie weiteres Steuerwissen finden Sie beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.*.

Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Grundsätzlich gibt es zwei Fristen zu beachten:

  • Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss dies in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahrs erledigt haben. Beispiel: Der Stichtag für die Steuererklärung für 2025 ist der 31. Juli 2026.
  • Wer seine Steuererklärung von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, bekommt länger Zeit. Beispiel: Die Frist für die Steuererklärung für 2025 ist der 1. März 2027.
  • Gut zu wissen: Wer eine Steuererklärung freiwillig abgibt, hat dafür sogar vier Jahre Zeit. 

Tipps für die Erstellung einer Steuererklärung

Das offizielle Programm der Finanzverwaltung für die Steuererklärung heißt Mein ELSTER (elster.de). Darüber hinaus gibt es weitere Anbieter, wie zum Beispiel Buhl WISO-Steuer. Die Programme sind intuitiv gestaltet und fragen die benötigten Angaben Schritt für Schritt ab. Mitunter geben sie auch Tipps und erinnern an besondere Eintragungen, die leicht vergessen werden.

Zu den bekanntesten steuerlich absetzbaren Ausgaben gehören die sogenannten Werbungskosten. Hierunter fallen beruflich bedingte Ausgaben wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Bewerbungsunterlagen oder Fachbücher. Für das Steuerjahr 2025 erkennt das Finanzamt automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro pro Person an, ohne dass Sie extra Belege einreichen müssen. Trotzdem lohnt es sich, Belege übers Jahr zu sammeln. Denn wer mit seinen tatsächlichen Ausgaben über die Pauschale kommt, kann sich mehr zurückholen.

Neben den Werbungskosten gibt es weitere Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind, jedoch mit Belegen nachgewiesen werden müssen:

  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Treppenhausreinigung oder Winterdienst) und Handwerker lassen sich mit 20 Prozent der reinen Arbeitskosten geltend machen. Der Höchstbetrag liegt zusammen bei 1.200 Euro jährlich. Details erfahren Sie bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe*.  
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen sind mit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags als Sonderausgaben absetzbar.
  • Eine Brille oder Zuzahlungen für bestimmte Medikamente können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Allerdings erst, wenn sie eine individuelle Grenze überschreiten, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet.

3 Tipps zum Schluss für einen „Finanz-Frühjahrsputz“

Zum Schluss haben wir noch drei Tipps für Sie.

  • Tipp Nr. 1: Wussten Sie, dass Sie Ihre Steuer-ID schnell in Ihrem Online-Banking nachsehen können? Klicken Sie im angemeldeten Bereich oben rechts auf Ihren Namen und wählen Sie den Bereich „Steuern“ aus. Dort finden Sie unter „Einkünfte und Steuern“ die Steuer-ID. 
  • Tipp Nr. 2: Auf unserer Webseite finden Sie viele hilfreiche Formulare als PDF, etwa den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge. Diesen sollten Sie im Zuge der Steuererklärung unbedingt prüfen. Besonders, wenn Sie bei mehreren Banken sind. Hier finden Sie alle Kundenformulare.
  • Tipp Nr.  3: Wenn Sie ohnehin alle Ordner und Unterlagen auf dem Schreibtisch haben, nutzen Sie die Gelegenheit: Prüfen Sie auch bestehende Verträge und Abonnements. Ist noch alles aktuell – und wird tatsächlich alles gebraucht?

 

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass der Blogpost lediglich einen allgemeinen Überblick vermittelt. Gerade beim Thema Steuern kann es zu individuellen Abweichungen kommen. Lassen Sie sich professionell von Expertinnen und Experten beraten.

Beitragsbilder: iStock | Urheber: draganab

15. April 2026

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