Sparda-Bank Hannover eG

Login Online-Banking
Bunter Papierfigurenkreis in Form von Menschen, die sich an den Händen halten

Testen Sie Ihr Wissen: 10 Fragen über Genossenschaften

Ob Wohnungsbau, Landwirtschaft, Bürgerenergie oder Bank: In Deutschland gibt es rund 7.000 Genossenschaften mit mehr als 22 Millionen Mitgliedern. Doch was genau ist eigentlich eine Genossenschaft, wie kann man Mitglied werden und was bringt das? Wir sagen es Ihnen.

Sie sind Mitglied der Sparda-Bank Hannover eG? Dann wissen Sie bestimmt, wie eine Genossenschaft funktioniert und welche Vorteile sie ihren Mitgliedern bringt. Nein? Dann lesen Sie doch einfach mal weiter – und sind am Ende hoffentlich ein wenig schlauer in Sachen „starke Gemeinschaft“.  

#1 Was ist eine Genossenschaft?

In Deutschland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften im eigens dafür geschaffenen Genossenschaftsgesetz (GenG)* festgeschrieben. Eine eingetragene Genossenschaft, kurz eG, ist demnach eine Gesellschaft, die den Zweck hat, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Was das im Detail bedeutet, wird in der Satzung der jeweiligen Genossenschaft festgeschrieben. Gewinne zu erzielen, steht grundsätzlich nicht im Vordergrund, ist aber nicht ausgeschlossen. Für Genossenschaften gilt das sogenannte Identitätsprinzip. Es besagt, dass die Mitglieder gleichzeitig Mitträger der genossenschaftlichen Willensbildung, Geldgeber durch Einzahlungen auf die Geschäftsanteile und Geschäftspartner der Genossenschaft sind – beispielsweise als Kundinnen oder Kunden. Diese Dreifachbeziehung der Mitglieder zur Genossenschaft grenzt Genossenschaften von anderen Unternehmensformen ab.

 

#2 Wie funktioniert die genossenschaftliche Mitbestimmung?

Genossenschaften verwalten sich grundsätzlich selbst. Die Geschäfte führt der Vorstand, der wiederum vom Aufsichtsrat kontrolliert wird. Vorstand und Aufsichtsrat werden durch die Generalversammlung gewählt, in der alle Mitglieder vertreten sind und in der nach dem Grundsatz „Ein Mitglied, eine Stimme“ unter anderem über die Verwendung möglicher Gewinne entschieden wird. Bei größeren Genossenschaften kann in der Satzung festgelegt werden, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder besteht (Vertreterversammlung).

 

#3 Gibt es nur in Deutschland Genossenschaften?

Nein. Weltweit gibt es etwa drei Millionen Genossenschaften mit einer Milliarde Mitgliedern. Beispielsweise ist jede zweite Bank in Europa eine Genossenschaftsbank. Bemerkenswert: Im Jahr 2016 wurde die „Idee und Praxis der Genossenschaft“ in die repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit* der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) aufgenommen. 2025 haben die Vereinten Nationen (UN) als das Internationale Jahr der Genossenschaften ausgerufen. UN-Generalsekretär António Guterres betonte in diesem Zusammenhang: „Genossenschaften gestalten eine bessere Welt.“ Sie seien die Lösung für viele globale Herausforderungen unserer Zeit, würden regionales Unternehmertum fördern, den Zugang zu Märkten ermöglichen und weltweit Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen.

 

#4 Welche Arten von Genossenschaften gibt es?

Genossenschaftlich organisierte Unternehmen gibt es in den verschiedensten Branchen. In Deutschland rangierten 2024 laut dem DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.* zahlenmäßig Baugenossenschaften (1.800) an erster Stelle, gefolgt von Raiffeisengenossenschaften (1.656, z. B. Agrargenossenschaften und Molkereien), gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften (1.372, z. B. EDEKA), Bürgerenergiegenossenschaften (951), Genossenschaftsbanken (697) sowie Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften (510). Die bei Weitem meisten Mitglieder verzeichneten mit insgesamt 17,8 Millionen die Genossenschaftsbanken.

 

#5 Wer kann eine Genossenschaft gründen?

Im Prinzip jeder, wenn er die Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes erfüllt. Die Mindestmitgliederzahl beträgt drei Personen oder Unternehmen. Vor allem Energiegenossenschaften werden oft aus den Reihen einzelner Bürger gegründet.

 

#6 Seit wann gibt es in Deutschland Genossenschaften?

Die Idee zur Bildung von Genossenschaften entstand im frühen 19. Jahrhundert in England und Frankreich. In Deutschland gelten Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen als Gründerväter des Genossenschaftswesens. Der Richter Hermann Schulze gründete 1849 im sächsischen Delitzsch mit heimischen Handwerkern die erste Einkaufsgenossenschaft Deutschlands. Der gemeinsame Einkauf von Rohstoffen erlaubte es den Handwerkern, günstiger zu produzieren und so gegenüber der zunehmenden industriellen Massenproduktion wettbewerbsfähig zu bleiben. 1850 gründete Schulze zudem den ersten sogenannten Vorschussverein. Das Prinzip: Aus Mitgliedsbeiträgen und fremden Darlehen werden an die Mitglieder günstige Kredite ausgereicht – die erste Genossenschaftsbank war geboren. Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete ungefähr zeitgleich die ersten landwirtschaftlichen Genossenschaften im Westerwald.

 

#7 Nennt man die Mitglieder einer Genossenschaft Genossen?

2006 wurde der Begriff „Genosse“ aus dem GenG getilgt und durch „Mitglied“ ersetzt. Ein Grund dafür: Das Wort „Genosse“ wird auch im parteipolitischen Zusammenhang genutzt und wurde zudem in der DDR als Anrede für offizielle Amtsträger, etwa Polizisten, verwendet.

 

#8 Was habe ich davon, Mitglied einer Genossenschaft zu sein?

Mitglied einer Genossenschaft zu sein, kann eine ganze Reihe von Vorteilen haben. Hier eine Auswahl:

  • Sie werden Mitglied einer starken Gemeinschaft, deren zentrale Aufgabe die Förderung ihrer Mitglieder ist. Diese kann je nach Genossenschaft zum Beispiel über günstige Kreditangebote oder Mietwohnungen und vergünstigte kulturelle Angebote, Reisen etc. erfolgen.
  • Als Mitglied können Sie schon ab einem einzigen Genossenschaftsanteil über die Geschicke der Genossenschaft mitbestimmen. Vorstand und Aufsichtsrat müssen Sie transparent über ihre Aktivitäten informieren.
  • Genossenschaften unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und werden regelmäßig durch unabhängige Organisationen geprüft.
  • Mögliche Gewinne können auf Beschluss der Mitglieder bzw. der Vertreterversammlung als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet werden.

 

#9 Wieso ist die Sparda-Bank Hannover eine Genossenschaft?

Ab 1896 entstanden in fast allen deutschen „Reichsbahndirektionen“ regionale Eisenbahn-Spar- und Darlehenskassen nach genossenschaftlichem Muster – so auch 1903 in Hannover. Der Hintergrund: Eisenbahner hatten oft nicht die Möglichkeit, es zu normalen Öffnungszeiten in eine Bankfiliale zu schaffen. Und sie bekamen angesichts geringer Einkommen damals nur schwer Darlehen. Daraus wuchs die Idee, Eisenbahnern flexibel und individuell gerecht zu werden, vor Ort (etwa in Bahnhöfen) Auszahlungspunkte zu schaffen und ihnen und ihren Angehörigen auch mit Darlehen zu helfen, um so ihre finanzielle Situation zu verbessern. Aus den Eisenbahn-Spar- und Darlehenskassen wurden später die Sparda-Banken.

#10 Wie werde ich Mitglied einer Genossenschaft?

Um Mitglied einer Genossenschaft zu werden, müssen Sie in der Regel eine schriftliche Beitrittserklärung abgeben und mindestens einen Geschäftsanteil erwerben. Die Anzahl der zu zeichnenden Geschäftsanteile variiert je nach Genossenschaft. Bei der Sparda-Bank Hannover können Sie bis zu 50 Genossenschaftsanteile mit einem Wert von je 52 Euro erwerben. Diese können Sie übrigens ganz bequem online kaufen:

 

  • Melden Sie sich im Online-Banking an. Dort können Sie unter „Banking & Verträge“ im Bereich „Mitgliedschaft“ ganz bequem Mitglied werden und Genossenschaftsanteile kaufen.
  • Das Ganze geht natürlich auch in der SpardaBankingApp. Gehen Sie dafür einfach im Menü unter „Produkte & Angebote“ sowie „Alle Produkte anzeigen“ auf „Geldanlage & Sparen“ und dann „Mitgliedschaft“.

 

Weitere Details über eine Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank Hannover können Sie in den FAQs* nachlesen.

Bild von zwei Männern und einem Baby vor dem Sparda-Bank Gebäude in Hannover

Familiensache: Familie Becker aus Hannover vereint drei Generationen unter dem Dach der Genossenschaft der Sparda-Bank Hannover:
Wolfgang Becker (auf dem Foto rechts), seit 1968 Kunde und Mitglied der Sparda-Bank Hannover, sowie sein Sohn Simon-Frederik und Enkel Ben.  

Beitragsbilder: Sparda-Bank Hannover, iStock | Urheber: AndreyPopov

 

Datum: 23. Juli 2025