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Eine Gruppe fröhlicher Jugendlicher genießt ihre Ferien in der Natur

 

 

Mehr Taschengeld in den Ferien? Tipps für Eltern

In den Ferien verändert sich der Alltag von Kindern und Jugendlichen: Treffen mit Freunden, Ausflüge, auswärts essen – oft braucht es dafür zusätzliches Geld, um dabei zu sein. Wie Eltern damit umgehen können.

Aktivitäten mit dem Freundeskreis stehen für viele junge Menschen an erster Stelle. Und ohne eigenes Handy fühlen sie sich häufig ausgeschlossen. Das zeigt die aktuelle Bertelsmann-Studie* „Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen“. Die Studie macht deutlich, was jungen Leuten am Herzen liegt. Dazu gehört auch das Thema Finanzen: Für neun von zehn Befragten ist es wichtig, Geld für Aktivitäten mit Freundinnen und Freunden zu haben. Dazu zählen beispielsweise gemeinsame Kinobesuche, Grillabende im Park oder der Besuch einer „Döner-Bude“. Ausreichend flüssige Mittel wünschen sich viele auch für den Kauf „angesagter Dinge“ wie Kleidung, Kosmetik und Technik (67 Prozent), zur Finanzierung ihrer Hobbys (61 Prozent) sowie der laufenden Kosten für die Nutzung von Internet und Mobilfunk (55 Prozent).

Grafische Übersicht mit verschiedenen Informationen über Ausgaben für Freizeitaktivitäten

 

Bei größeren Ausgaben unterstützen viele Eltern ihre Kinder: Rund zwei Drittel der befragten Kinder und Jugendlichen geben beispielsweise an, dass ihre Eltern die Kosten übernehmen, wenn sie mit ihren Freunden verreisen möchten, beispielsweise in ein Ferienlager.

Wenn Ihr Kind allein verreisen möchte

Wenn Ihr minderjähriges Kind allein verreisen möchte – vielleicht sogar ins Ausland – ...

  • … denken Sie daran, dass Ihr Kind eine Reisevollmacht benötigt, zum Beispiel für Hotelaufenthalte. Ein Musterformular und vertiefende Infos finden Sie zum Beispiel beim ADAC*.

  • … sprechen Sie mit Ihrem Kind über Reisezahlungsmittel. Praktisch auch für unterwegs ist für alle zwischen 0 und einschließlich 26 Jahren das Girokonto SpardaYoung+ der Sparda-Bank Hannover inklusive kostenloser Debitkarte (girocard). Junge Kontoinhaberinnen und -inhaber ab 18 Jahren können darüber hinaus eine kostenlose Kreditkarte Mastercard Classic erhalten – besonders nützlich für das Bezahlen und Geldabheben im Ausland. Voraussetzung für eine kostenlose Kreditkarte ist ein regelmäßiger Geldeingang.

5 Tipps für Eltern für den Umgang mit Taschengeld – speziell in den Ferien

  • Offen miteinander sprechen: Soziale Teilhabe ist wichtig für die Entwicklung von Kindern. Sprechen Sie offen mit Ihrem Kind. Fragen Sie, worauf es sich in den Ferien am meisten freut. Vielleicht gibt es ein Highlight – etwa den Besuch eines Ferienlagers, Konzerts oder Festivals. Erstellen Sie gemeinsam eine Liste gewünschter Aktivitäten – inklusive möglicher Kosten – und legen Sie eine Reihenfolge fest. Je nach Budget können Sie dann von unten weg Aktivitäten streichen.
  • Wertschätzung vermitteln: Wenn Sie Ihrem Kind Extra-Geld für bestimmte Aktivitäten in den Ferien spendieren möchten, könnten Sie zum Beispiel sagen: „Ich möchte dir das ermöglichen, weil du mir wichtig bist und weil du dadurch Erfahrungen sammeln kannst.“
  • Haushaltslage einbeziehen: Allgemeine Empfehlungen zur Höhe des regulären Taschengeldes veröffentlicht regelmäßig das Deutsche Jugendinstitut (DJI)*. Wichtig: Verwenden Sie diese Angaben nur zur Orientierung. Jede Familie braucht eine Lösung, die zu ihrer Lebenssituation und ihren verfügbaren finanziellen Mitteln passt.
  • Geschenke einsetzen: Oft gibt es Geldgeschenke zum Geburtstag oder zu Weihnachten. Helfen Sie Ihrem Kind dabei, sich solche zusätzlichen Geldsummen einzuteilen. Ein Teil davon könnte beispielsweise für die Ferien zurückgelegt werden.
  • Ferienjob anregen: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Möglichkeit, sich selbst etwas hinzuzuverdienen, und unterstützen Sie es auf der Suche nach einem geeigneten Job. So lernt das Kind, dass Geld nicht einfach vorhanden ist, sondern erarbeitet werden muss.

Mit dem „Mutti-Zettel“ zum Konzert

Unabhängig vom Alter der Kinder: In vielen Familien gibt es ähnliche Themen. Klassiker sind: „Wie lange darf ich ausbleiben?“ oder „Darf ich in den Club?“. Ein Blick ins Jugendschutzgesetz* gibt Orientierung, was aus gesetzlicher Sicht erlaubt ist – und was nicht. Für bestimmte Veranstaltungen wie Konzerte brauchen minderjährige Kinder und Jugendliche eine sogenannte Erziehungsbeauftragung (umgangssprachlich auch „Mutti-“ bzw. „Partyzettel“ genannt) – also eine schriftliche Bestätigung, wer die Aufsicht übernimmt. Oft stellen Veranstalter auf ihrer Website kostenlose Vordrucke zum Ausfüllen zur Verfügung, zum Beispiel die ÖVB-Arena* in Bremen. 

 

 

Beitragsbild: iStock (StockPlanets)

Datum: 03. Juni 2026

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