Sparda-Bank Hannover eG

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Es steht ein Laptop auf dem Tisch und eine Hand hält ein Smartphone

Zahlungskontengesetz (ZKG)

 

Hier finden Sie die Angaben zum Zahlungskontengesetz

  • Vorvertragliche Entgeltinformation gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
  • Allgemeine Informationspflichten gemäß §14 ZKG
  • Angaben zum Filialnetz sowie zum Geldautomatennetz gemäß Vergleichskriterien §17 Nrn. 2 und 3 ZKG

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG) 

Gemäß 14 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.

Allgemeine Informationspflichten gemäß § 14 ZKG

Wir stellen Ihnen nachfolgend Informationen zum Basiskonto und zur Kontenwechselhilfe sowie dem Glossar zur Verfügung.