PSD2

Im Januar 2018 trat die neue Zahlungsdiensterichtlinie, im Allgemeinen als PSD2 (Payment Service Directive2) bekannt, in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen, die sich z. B. auf das Online-Banking oder Online-Einkäufe auswirken.

Mit der PSD2 sollen sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister reguliert werden. Ziel ist, den Verbraucherschutz zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen. Außerdem werden die Wettbewerbsbedingungen für Banken und Nichtbanken vereinheitlicht.

Wann Sie aktiv werden müssen:

Sie nutzen das Online-Banking. Haben Sie schon ein Freigabeverfahren?

Nutzen Sie bereits die SecureGo-App oder das Sm@rt-TAN-Verfahren?

 

  • Ja? Dann bestätigen Sie die Anmeldung im Online-Banking mit einem der beiden Freigabeverfahren.
  • Nein? Dann lassen Sie sich Ihren Freischaltcode einfach über die SecureGo-App oder über das Sm@rt-TAN-Verfahren im TAN-Generator erstellen.  

Online-Einkäufe mit der Kreditkarte

Ab Mitte September 2019 haben die ersten Händler ihr Bezahlsystem ebenfalls nach den neuen gesetzlichen Anforderungen umgestellt.

Ihre Online-Einkäufe mit der Mastercard (Kreditkarte) werden zukünftig mit der Sicherheit des Online-Bankings kombiniert. Das setzt voraus, dass Ihr Konto für das Online-Banking mit einem Freigabeverfahren (SecureGo-App oder Sm@rt-TAN-Verfahren) freigeschaltet ist.