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Mann und Frau auf Sofa schauen auf Unterlagen zur Vorsorge

Über wichtige Vorsorgedokumente informieren

Das Leben verläuft nicht immer planmäßig. Nach einem Unfall auf der Intensivstation oder aufgrund einer schweren Erkrankung: Es kann Situationen geben, in denen man nicht mehr selbstständig agieren und entscheiden kann. Für solche Fälle sind Vollmachten und Verfügungen entscheidend. 

Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Verfügung

Mit einer Vollmacht ernennen Sie einen Stellvertreter, der für Sie Entscheidungen trifft und Handlungen vollzieht. Voraussetzung: Sie müssen beim Erteilen der Vollmacht – zum Beispiel Vorsorge- oder Generalvollmacht – volljährig und geschäftstüchtig sein. In einer Verfügung halten Sie Ihre konkreten Wünsche fest, die im Ernstfall berücksichtigt werden sollen. Im Unterschied zu einer Vollmacht wirken die Verfügungen erst dann, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dazu zählen etwa eine Patienten- oder eine Betreuungsverfügung oder ein Testament.

 

Die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen im Überblick

  • Generalvollmacht: Die Generalvollmacht ist die weitreichendste Vollmacht. Damit lassen sich Handlungen in nahezu allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten auf eine bevollmächtigte Person übertragen. Ihre Wirksamkeit hängt in der Regel nicht vom Gesundheitszustand des Vollmachtgebers ab.
  • Vorsorgevollmacht: Eine Vorsorgevollmacht*  gilt erst dann, wenn der Vollmachtgeber zum Beispiel infolge von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln.
  • Bankvollmacht: Mit einer Bankvollmacht* erteilen Sie einer Vertrauensperson das Recht, über Ihr Konto zu verfügen.
  • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung* können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
  • Betreuungsverfügung: Mit einer Betreuungsverfügung* bestimmen Sie eine Person, die zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll, wenn Sie etwa aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Behinderung nicht entscheidungsfähig sind.

 

Fachanwalt bzw. Notar zurate ziehen!

Gerade bei weitreichenden Vorsorgedokumenten ist eine beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht oder Verfügung empfehlenswert. Das macht es Ihrem Stellvertreter erheblich einfacher, seine Befugnisse nachzuweisen. Das gilt auch, wenn es um große Vermögenswerte wie einen Immobilienbesitz geht. Dann sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt bzw. ein Notar hinzugezogen werden.

 

Hilfreiche Anlaufstellen und Servicetipps

Unter den folgenden Adressen können Sie sich vertiefend zu den oben genannten Vollmachten und Verfügungen informieren:

  • Einen kompakten Gesamtüberblick bietet zum Beispiel das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz*. Dort finden Sie auch eine Broschüre zum Betreuungsrecht* mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht.
  • Einen weiteren umfangreichen Überblick gibt das Pflegeportal pflege.de*. Tipp: Dort stehen von einem Fachanwalt geprüfte Vorlagen im PDF-Format zum kostenlosen Download bereit.
  • Auch das Zentrale Vorsorgeregister* liefert zahlreiche Informationen und die Möglichkeit, Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung online zu registrieren. Der Vorteil: Hier können Ärztinnen und Ärzte nach­fragen, wenn keine Angehörigen oder Ansprechpersonen vor Ort sind. 
  • Mit dem Online-Tool der Verbraucherzentralen lassen sich interaktiv und Schritt für Schritt eine Vorsorgevollmacht*, eine Patientenverfügung* und eine Betreuungsverfügung* zusammenstellen.
  • Sie bevorzugen ein klassisches Buch? Die Verbraucherzentrale bietet ein breites Angebot, etwa das Vorsorge-Handbuch*. 
Frau unterschreibt eine Vorsorgevollmacht

Es ist empfehlenswert, wichtige Vorsorgedokumente notariell beglaubigen zu lassen.

Beitragsbilder: iStock | Urheber: anahtiris, blackCAT

12. Juni 2024