- Vorvertragliche Entgeltinformation gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
- Allgemeine Informationspflichten gemäß §14 ZKG
- Angaben zum Filialnetz sowie zum Geldautomatennetz gemäß Vergleichskriterien §17 Nrn. 2 und 3 ZKG
Zahlungskontengesetz (ZKG)
Hier finden Sie die Angaben zum Zahlungskontengesetz
Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)
Gemäß 14 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.
Allgemeine Informationspflichten gemäß § 14 ZKG
Wir stellen Ihnen nachfolgend Informationen zum Basiskonto und zur Kontenwechselhilfe sowie dem Glossar zur Verfügung.
Angaben zum Filialnetz sowie Geldautomatennetz (§ 17 Nrn. 2 und 3 ZKG)
Gemäß § 17 Satz 1 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV und § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir Ihnen nachfolgend die Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz zur Verfügung.