Gesetzesänderungen: Das ist neu im neuen Jahr

Seit Jahresbeginn gelten in verschiedenen Bereichen gesetzliche Neuerungen. So ist der Mindestlohn gestiegen und das Heizungsgesetz in Kraft getreten. Wir haben einen kompakten Überblick für Sie.

Geld und Finanzen

  • Mehr Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Einige generelle Fragen und Antworten zum Mindestlohn hat die Bundesregierung auf ihrer Webseite zusammengefasst. Eine weitere Neuerung: Seit Januar 2024 dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen, denn die Verdienstgrenze für den Minijob ist an den Mindestlohn gekoppelt.
  • Mehr Bürgergeld: Alleinstehende Erwachsene, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, erhalten seit Jahresbeginn 563 Euro monatlich. Das sind 61 Euro mehr als bislang.
  • Sozialversicherung neu justiert: Zum 1. Januar 2024 stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Heißt im Detail: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt jetzt 5.175 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt nun bei 5.775 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung stieg zum Jahresbeginn in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro und in den alten auf 7.550 Euro pro Monat. Mehr Infos zu den neuen Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie hier.
  • Höhere Grundfreibeträge: Zum 1. Januar 2024 wurde der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer um 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Ebenfalls neu: Der Kinderfreibetrag stieg zum Jahreswechsel auf 6.612 Euro.

Pflege und Gesundheit

  • Pflege gestärkt: Hier traten zum 1. Januar 2024 gleich mehrere Neuerungen in Kraft. Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge wurden um jeweils 5 Prozent erhöht. Ebenfalls neu: Das Pflegeunterstützungsgeld – die Lohnersatzleistung für Menschen, die aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können – gibt es künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftige Person. Und noch eine Änderung: Die Zuschläge für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, wurden erhöht. Zwei Beispiele: Bei einer Verweildauer bis zu einem Jahr stiegen die Zuschüsse zum Jahresbeginn von derzeit 5 Prozent auf 15 Prozent, ab dem vierten Jahr von 70 Prozent auf 75 Prozent. Weitere Details zur Pflegereform erfahren Sie auf der Webseite der Bundesregierung oder unter www.pflege.de.
  • E-Rezept Pflicht: Seit Jahresbeginn müssen Ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte (kurz E-Rezepte) ausstellen. Das rosafarbene Papierrezept gehört damit der Vergangenheit an. Versicherte können die E-Rezepte mit ihrer Versicherungskarte, per App oder Papierausdruck in der Apotheke einlösen.

Wohnen und Energie

  • Mehr klimafreundliche Heizungen: Das Heizungsgesetz diskutierten Politikerinnen und Politiker im vergangenen Jahr ganz besonders – zum 1. Januar 2024 trat es in Kraft. Für Neubauten gilt jetzt: Entsteht das Haus innerhalb eines Neubaugebiets, muss die Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb eines Neubaugebiets greift diese Regelung frühestens ab dem Jahr 2026. Für Bestandsimmobilien gilt: Geht eine Öl- oder Gasheizung kaputt, darf sie repariert werden. Ein Heizungstausch ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ist eine Reparatur nicht möglich, gelten – so steht es auf der Webseite der Bundesregierung – „pragmatische Übergangslösungen“. Mehr dazu lesen Sie hier. Unter www.energiewechsel.de/beg können Sie sich über Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung informieren.

    Gut zu wissen: Bei der Frage „Welche Fördermittel kann ich nutzen?“ hilft Ihnen auch der ZuschussGuide – ein praktischer Service der Online-Plattform SpardaZuhause der Sparda-Bank Hannover. Auf SpardaZuhause finden Sie generell viele weitere Tipps rund um Ihr Modernisierungsprojekt. Und wenn Ihr (Finanzierungs-)Vorhaben konkreter wird oder Sie spezielle Rückfragen haben, helfen Ihnen auch die zertifizierten Modernisierungs- und Fördermittelberater bei der Sparda-Bank Hannover gern weiter. Im Rahmen eines Beratungstermins zeigen sie beispielsweise auf, wie staatliche Kredite und Zuschüsse mit hauseigenen Angeboten wie „SpardaModernisieren nachhaltig“ kombiniert werden können.

  • Höherer Preis für die Emission von CO2: Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas liegt seit Januar 2024 bei 45 Euro pro Tonne.

Hinweis: Die genannten Angaben beziehen sich auf einen Redaktionsstand von Januar 2024.

Beitragsbilder: iStock | Urheber: Stadtratte, Vasil Dimitrov, Wirestock, Zinkevych

10. Januar 2024

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