Klicken Sie auf unserer Homepage www.sparda-h.de oben rechts auf "Online-Banking" und anschließend auf "Online-Banking freischalten".
Voraussetzung ist ein bestehendes Girokonto, eine Debitkarte und Ihre Volljährigkeit.
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Voraussetzung ist ein bestehendes Girokonto, eine Debitkarte und Ihre Volljährigkeit.
Den Login-Button finden Sie oben rechts auf unserer Webseite. Die Zugangsdaten bestehen aus Ihrem Alias oder Sparda-NetKey und Ihrer PIN.
In der Menüzeile des Online-Bankings befindet sich oben rechts neben Ihrem Nutzernamen das Symbol (->) zum Ausloggen aus dem Online-Banking.
Beantragen Sie eine neue Online-PIN. Dies können Sie telefonisch unter 0511 3018-0 oder persönlich in einer unserer Filialen vornehmen. Aus Sicherheitsgründen nehmen wir keine Aufträge per E-Mail entgegen. Die neue Online-PIN erhalten Sie dann per Post.
Sofern Sie Ihr Anmeldepasswort für die SpardaBanking App wissen, schreiben Sie uns einfach eine Mitteilung über das ePostfach.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies aktuell gegebenenfalls etwas länger dauern kann.
Klicken Sie im Persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen Sie den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" und dann "Online-Zugang". Hier können Sie Ihren Alias anlegen und bearbeiten sowie Ihre PIN ändern.
Wenn Sie Ihren Online-Zugang sperren möchten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen und wählen Sie den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" aus. Klicken Sie dann auf "Online-Zugang sperren". Auf der Folgeseite finden Sie Informationen dazu, wie sich der Online-Zugang sperren lässt.
Alternativ steht Ihnen der zentrale Sperr-Notruf unter der Nummer 116 116 (gebührenfrei aus dem Inland) zur Verfügung.
Der Sparda-NetKey ist eine kundenindividuelle, 8 bis 11-stellige Zahlenfolge, den Sie als Neukunde per Post zugeschickt bekommen. Sie benötigen ihn zusammen mit Ihrer Online-PIN für die Anmeldung im Online-Banking.
Nein, das ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Überweisungen lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Überweisung" ausführen. Dort stehen Ihnen folgende Überweisungsoptionen zur Verfügung:
Klicken Sie im Online-Banking oben mittig auf "Banking & Verträge" und anschließend auf "Vorlagen“. Hier können Sie Ihre bestehenden Vorlagen anpassen oder neue anlegen.
Klicken Sie oben mittig auf "Banking & Verträge" und anschließend auf "Vorlagen". Hier können Sie neue Vorlagen anlegen und speichern.
Nachdem Sie eine Überweisung ausgeführt haben, können Sie auf der Bestätigungsseite mithilfe des Buttons "Als Vorlage speichern" eine Vorlage anlegen.
Wählen Sie im Online-Banking den Reiter „Aufträge“ aus und dann den Punkt „Terminierte Überweisungen“.
Ja, wechseln Sie in die Umsatzanzeige von Ihrem Konto. Über den bereits gebuchten Umsätzen finden Sie, sofern es offene Umsätze gibt, den Punkt „Erwartete Buchungen“. Klicken Sie diesen an und Sie sehen die vorgemerkten Umsätze wie z. B. Abbuchungen per Lastschrift.
Daueraufträge lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. Hier stehen Ihnen dann auch für die einzelnen Daueraufträge die Aktionen "Ansehen", "Ändern" und "Löschen" zur Verfügung.
Wenn Sie in Ihrem Online-Banking Überweisungen aus externen Konten vornehmen möchten, dann kann es aktuell dazu kommen, dass Ihnen das externe Konto nicht angezeigt wird. Falls dies der Fall ist, führen Sie folgende Schritte durch:
Ja, Sie können Ihr Überweisungslimit ändern! Nach der Anmeldung im neuen Online-Banking finden Sie die Funktion über den folgenden Weg: "Service & Mehrwerte" > "Auftragslimite". In der SpardaBanking App finden Sie Funktion über diesen Weg: "Menü" > "Auftragslimit"
Sie rufen die Umsatzanzeige auf, indem Sie in der Kontenübersicht auf das gewünschte Konto klicken. Alternativ können Sie auf den Pfeil neben dem Konto und dann auf das Umsätze-Icon klicken. Sie können die Umsätze der letzten zwei Jahre sehen.
Im Online-Banking ist die Anzeige von Umsätzen der letzten zwei Jahre möglich. Klicken Sie hierzu einfach auf die "Lupe" und geben Sie den Zeitraum an. Die Umsätze können Sie bei Bedarf als PDF, als Excel-Datei oder als Message Type 940 exportieren.
Bei der Suche nach Umsätzen, die weiter als 90 Tage zurückliegen, ist eine TAN-Eingabe notwendig.
In der Umsatzanzeige können Sie über das "3-Punkte-Symbol" Ihre Umsätze in Form einer PDF-Datei herunterladen. Anschließend können Sie die Umsatzübersicht ausdrucken.
Ja, klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und wählen Sie im Menü „Persönliche Daten“ aus. Jetzt können Sie Ihre Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ändern oder ergänzen.
Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und wählen Sie den Punkt „Steuern“ aus. Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten oder ändern.
Nach der Anmeldung im Online-Banking landen Sie direkt auf Ihrer Startseite. Hier sehen Sie auf den ersten Blick eine Übersicht Ihrer Konten. Klicken Sie auf "Alle Konten und Verträge", um Ihren Finanzstatus einzusehen. Ihre Verbundpartner (wie z. B. Union Investment) werden ebenfalls im Finanzstatus angezeigt.
Ja! Wenn Sie sich eingeloggt haben, dann sehen Sie neben dem Gesamtsaldo ein 3-Punkte-Symbol. Klicken Sie hier und wählen dann aus den angezeigten Optionen „Kontobezeichnung ändern“ aus. Jetzt können Sie das gewünschte Konto über den „Stift“ neben der Kontobezeichnung umbenennen.
Sie haben verschiedene Optionen. Ihre Einstellungen bleiben auch bei zukünftigen Aufrufen erhalten.
Um Ihre TAN-Verfahren zu verwalten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" und dann "Sicherheitsverfahren".
Wenn Sie Ihre TAN-Verfahren einsehen, ändern oder sperren möchten, dann klicken Sie auf das Pfeil-Icon rechts neben "Verfügbare TAN-Verfahren". Es öffnet sich ein kleines Fenster mit dem Titel "Wir leiten Sie weiter". Klicken Sie auf den Button "Zur TAN-Verwaltung wechseln". Es öffnet sich ein neuer Tab. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre TAN-Verfahren zu verwalten. Sie müssen sich dazu nicht erneut anmelden. Das OnlineBanking ist weiterhin aktiv.
Sie finden Ihre erteilten und erhaltenen Vollmachten im persönlichen Bereich. Wählen Sie den Eintrag "Berechtigungen/Vollmachten".
Sie finden Ihre Steuerdaten im persönlichen Bereich. Wählen Sie den Eintrag "Steuern". Hier finden Sie dann die Freistellungsaufträge, hinterlegte Informationen zur Steuerdatenselbstauskunft, die Nichtveranlagungsbescheinigung sowie die Informationen zu Ihren Kapitaleinkünften und gezahlten Steuern.
Die Seite Zugriffsverwaltung bietet Ihnen einen Gesamtüberblick über alle Unternehmen (Drittanbieter), die auf Ihre Daten zugreifen (z.B. Verfügbarkeitsabfragen).
Sie sehen auf einen Blick:
Sie haben die Möglichkeit direkt in der Zugriffsverwaltung Ihre Daten zu verwalten. Die Sparda-Bank Hannover eG hat hier keinen Einblick.
Es bestehen zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Nein, dieses ist nicht möglich. Nur Sie selbst können Ihre Daten in der Zugriffsverwaltung im Online-Banking verwalten.
Die Identität einer Person ist einmalig und unverwechselbar. Sie wird anhand charakteristischer Eigenschaften definiert, der sogenannten Identitätsattribute. In der realen Welt sind es körperliche Merkmale wie ein Gesichtsbild, ein Fingerabdruck sowie persönliche Daten wie Name, Adresse oder das Geburtsdatum. Mit einem hoheitlichen Dokument, beispielsweise dem Personalausweis, kann jede physische Person ihre Identität nachweisen. Wer zum Beispiel ein Konto eröffnen möchte, muss die eigene Identität nachweisen. Verschiedene Sicherheitstechniken schützen die hoheitlichen Dokumente davor, ge- oder verfälscht zu werden.
Auch in der digitalen Welt müssen Menschen ihre Identität nachweisen. Zu einer digitalen Identität gehören daher die elektronischen Daten zur Charakterisierung einer Person mit einer physischen Identität. So kommen Attribute wie Benutzername und Passwort, Chipkarten, Token oder biometrische Daten zum Einsatz. Wer beispielsweise Online-Banking nutzen möchte oder sich in Foren, soziale Netzwerke oder E-Mail-Accounts einloggen will, muss sich mit unterschiedlichen Verfahren authentisieren. Der Nachweis der Echtheit der Person erfolgt durch die Authentifizierung bei den Plattformen, Foren oder Banken.
Ein Beispiel ist die Verbindung von Benutzername und Passwort: Der Benutzername beschreibt eine Person, die sich mit dem Passwort eindeutig authentisiert. Das System ordnet das korrekte Passwort der Person zu und authentifiziert sie so. Dies ist der Nachweis der eigenen Identität – auch elektronische oder digitale Identität genannt. Beide Begriffe lassen sich synonym verwenden.
Sie können Ihre digitale Identität (z. B. NetKey und PIN) über den Banking-Login hinaus auch für andere Online-Anwendungen außerhalb der Bank nutzen und Verträge mit Drittanbietern digital abschließen. Auf den jeweiligen Internetseiten der Anbieter, z.B. bei unserem Verbundpartner Bausparkasse Schwäbisch Hall oder bei Weltsparen (by Raisin), können Sie diesen Service in den Onlineprozessen kostenfrei nutzen.
Über die Zugriffsverwaltung im Online-Banking verwalten Sie Ihre digitale Identität. Sie haben die Möglichkeit einen Gesamtüberblick sowie eine Verwaltung über alle Unternehmen (Drittanbieter) vorzunehmen, denen Sie einen Zugriff auf Ihre Daten erteilt haben. Diese Funktion können ausschließlich Sie selbst nutzen.
Die Funktion finden Sie im Online-Banking unter "Persönlicher Bereich > Zugriffsverwaltung".
"QES" ist eine "qualifizierte elektronische Signatur" nach EU-Verordnung (eIDAS). Die elektronische Unterschrift lässt sich bei diesem Verfahren nach eIDAS aus der Ferne auslösen und wird deshalb auch als Fernsignatur bezeichnet.
Mit der Einführung der QES erhalten teilnehmende Vertragspartner (auch Relying Party genannt) die Möglichkeit, Signaturen zu nutzen, die auf den Digitalen Identitäten basieren.
Die digitale Signatur gilt auch formal als rechtsgültige Unterschrift.
Der Prozess zum Setzen einer digitalen Unterschrift ist für Sie komfortabel, einfach und schnell durchzuführen.
Die eigentliche Signaturerstellung erfolgt durch den QTSP (quality trust service provider), also den Signaturdienstleister im Rahmen eines temporären Zertifikats. Personendaten werden hier nicht an die Relying Party, z. B. einen Händler oder eine Behörde, weitergegeben. Der Signaturdienstleister kann bei berechtigtem Bedarf die Personendaten über die Bank beziehen.
Der Vertragspartner (Relying Party) erhält zur Bestätigung des erfolgten Prozesses einen signierten Hashwert (Prüfsumme der Dokumente) zurück, den er auf die Vertragsdokumente setzen und diese somit als juristisch signiert kennzeichnen kann. Die digital unterzeichneten Dokumente sind nun vollständig und können Ihnen angezeigt werden.
Die zur Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) erforderlichen Daten sowie die Aktualität der Daten sind händlerspezifisch, abhängig davon, welcher Geschäftspartner welche Informationen vom Kunden zur Erstellung einer Signatur verlangt.
Die Übermittlung von Daten geschieht ausschließlich nach expliziter Zustimmung durch Sie!
Mit der SpardaBanking App können Sie auf dem Smartphone jederzeit und von überall Ihre Konten und Umsätze einsehen, Überweisungen vornehmen, Kontoauszüge prüfen, Daueraufträge verwalten und vieles mehr.
Betriebssystem Ihres mobilen Android-Gerätes: mindestens Android-Version 9
Betriebssystem Ihres mobilen Apple-Gerätes: mindestens iOS-Version 16
Wenn Sie alle Funktionen der SpardaBanking App nutzen möchten, müssen Sie verschiedene Berechtigungen auf Ihrem mobilen Endgerät erlauben. Dazu gehören:
Nach der Installation vergeben Sie über den Button "Einrichten" ein persönliches Passwort für die App. Im nächsten Schritt legen Sie fest, ob Sie den Login über Biometrie nutzen wollen. Weiter geht es mit der Eingabe der Bankverbindung - wählen Sie die Bankleitzahl der Sparda-Bank Hannover eG 25090500. Optional können Sie Ihr Gerät danach registrieren. Im letzten Schritt geben Sie nun Ihren Alias/Sparda-NetKey und Ihre persönliche PIN ein.
kiu ist ein Sprachassistent in der SpardaBanking App. Mit kiu kann mittels Spracheingabe eine Überweisung eingegeben, Umsätze abgefragt oder das Überweisungslimit verändert werden.
kiu kann Auskunft über seine Funktionen geben. Mit der Frage "Was kannst du?" erhalten Sie Beispielsätze aus allen Kategorien.
Mit der Freigabe-App SpardaSecureGo+ geben Sie alle Aufträge schnell, einfach und sicher frei – zum Beispiel Überweisungen im Online-Banking oder Online-Bezahlvorgänge mit der Kreditkarte. Dazu benötigen Sie lediglich ein Smartphone, auf dem die SpardaSecureGo+ installiert ist, eine Registrierung in der Freigabe-App und im Online-Banking und als Kreditkarteninhaber eine Registrierung für Mastercard® Identity CheckTM und Visa Secure.
Eine ausführliche Anleitung zum Download erhalten Sie auf dieser Seite.
Öffnen Sie hier den Punkt "Kundenformulare" und wählen Sie das Dokument "SpardaSecureGo+ Übertragung beim Gerätewechsel".
Ein Sicherheitsmechanismus auf dem Gerät blockiert jeden unzulässigen Eingriff am Smartphone, das sogenannte "rooten" oder "jailbreaken". Sie können bei dieser Fehlermeldung die App leider nicht nutzen. Sofern das der Fall ist, kontaktieren Sie bitte den Anbieter Ihres Geräts.
Die SpardaSecureGo+ App ist nicht in der Huawei AppGallery verfügbar. Wir arbeiten mit Huawei daran, die App in der AppGallery zur Verfügung zu stellen.
Sie können die App auf bis zu drei Geräten installieren. Ist die SpardaSecureGo+ App auf den Geräten freigeschaltet, können Sie Freigaben auf jedem aktiven Gerät tätigen. Die App kann sowohl auf Smartphones als auch auf Tablets installiert werden und ist mit Ihrem selbstgewählten Kennwort, per Fingerabdruck oder Face-ID gesichert. Bei einem Gerätewechsel können Ihre Sicherheitsdaten auf das neue Gerät übertragen werden.
Für jedes neue Gerät erhalten Sie einen eigenen Aktivierungscode per Post.
Mit dem Freigabe-Code geben Sie Ihre Transaktion über die SpardaSecureGo+ App direkt frei. Sie legen Ihren individuellen Freigabe-Code selbst fest. Zusätzlich können Sie auch die Biometrie Ihres mobilen Endgerätes nutzen.
Ohne die Registrierung funktioniert die App nicht, da Sie mit den persönlichen Daten Ihres Online-Bankings verknüpft ist. Diese Verknüpfung erfolgt über die Registrierung. Dafür wählen Sie die Option "Bankverbindung" aus. Die App aktiviert die Kamera, damit Sie den per Post zugesandten Aktivierungscode ganz praktisch in Form eines QR-Codes im neuen Online-Banking einscannen können. Nach der Erfassung des Aktivierungscodes ist die Registrierung der App abgeschlossen.
Bitte setzen Sie die SpardaSecureGo+ zurück und registrieren Sie die App neu im Online-Banking. Gehen Sie dafür in die App-Einstellungen und wählen Sie hier "App zurücksetzen" aus. Aus Sicherheitsgründen kann der Freigabe-Code von niemandem eingesehen werden.
Sperren Sie über Ihre Bank oder im Online-Banking das verlorene Gerät. Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein und rufen Sie über das Dreieck neben Ihrem Namen den Punkt „Datenschutz & Sicherheit“ auf.
Klicken Sie auf den Stift neben dem aktiven Sicherheitsverfahren und wählen Sie über die drei Punkte "sperren" oder "löschen" des Gerätes.
Alternativ können Sie Ihren Online-Banking-Zugang komplett sperren. Entweder im Online-Banking unter dem Punkt "Datenschutz & Sicherheit" oder telefonisch über den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116 (gebührenfrei aus dem Inland).
Sie müssen kein Gerät auswählen. Die Information wird gleichzeitig an alle Geräte versendet, die Sie registriert haben.
Ja, die SpardaSecureGo+ App unterstützt mehrere Bankverbindungen.
Wenn Sie bereits eine Bankverbindung eingerichtet haben, öffnen Sie die Einstellungen in derSpardaSecureGo+ App. Sie finden diese unter dem Zahnrad-Symbol oben rechts. Wählen Sie den Menüpunkt "Banken & Karten" und dort "Bankverbindungen". Sie können den Einrichtungsprozess sofort starten, wenn Sie schon einen Aktivierungscode haben. Andernfalls melden Sie sich zuvor im Online-Banking an und starten Sie die Registrierung für die SpardaSecureGo+ App.
Die SpardaSecureGo+ App übernimmt die Spracheinstellung Ihres mobilen Endgeräts. Derzeit werden die Sprachen Deutsch und Englisch unterstützt. Sie können die gewünschte Sprache in den Einstellungen Ihres Gerätes auswählen.
Die Kreditkarten-Kennung brauchen Sie, um Ihre Kreditkarte für sicheres Online-Shopping mit Mastercard® Identity Check™ / Visa Secure registrieren zu können. Die Kennung gilt für mehrere Kreditkarten.
Die Kreditkarten-Kennung wird direkt in der SpardaSecureGo+ App angezeigt, wenn Sie diese zum ersten Mal eingerichtet haben und auf "Kreditkarte hinzufügen" klicken. Oder Sie rufen die Kreditkarten-Kennung in den Einstellungen unter "Banken & Karten" -> "Kreditkarten" erneut auf.
Sie haben neben dem Freigabe-Code die Möglichkeit, die SpardaSecureGo+ App mit einem Zugriffsschutz (= App-Passwort) zu sichern. Er wird lokal auf dem Smartphone gespeichert. Der Zugriffsschutz hat keine Auswirkung auf den Freigabe-Code und kann in den Einstellungen der SpardaSecureGo+ App (unter "Allgemein" -> "Zugriffsschutz") hinterlegt werden. Für den Zugriffsschutz können Sie auch die Biometriefunktion Ihres Geräts nutzen.
Wenn Sie eine TAN dreimal falsch eingegeben haben, wird Ihr Sicherheitsverfahren gesperrt. Ein Entsperrcode wird erzeugt und Ihnen per Post geschickt. Mit dem Entsperrcode kann das gesperrte Verfahren wieder freigeschaltet werden.
Bitte prüfen Sie, ob eine Internetverbindung via WLAN oder Mobilfunknetz besteht. Es kann sein, dass die App bei Ihnen keine Berechtigung hat, mobile Daten zu nutzen. Die Angaben dazu finden Sie in den Einstellungen Ihres mobilen Endgerätes. Prüfen Sie auch, ob der Flugmodus aktiviert wurde.
Es kommt darauf an, welches Betriebssystem Ihr mobiles Endgerät hat. Wenn Sie das Betriebssystem iOS auf Ihrem Handy nutzen, müssen Sie Push-Benachrichtigungen für die SpardaSecureGo+ App erlauben. Das machen Sie, während Sie die App einrichten, oder später über die Einstellungen Ihres mobilen Endgerätes. Hier die SpardaSecureGo+ App auswählen und auf "Mitteilungen erlauben" klicken. Beim Betriebssystem Android müssen Sie nichts weiter tun, um Push-Benachrichtigungen für die Direktfreigabe zu bekommen.
Wählen Sie in Ihrem Online-Banking die Geräteverwaltung aus. Löschen Sie hier das mobile Gerät und legen Sie es neu an. Fordern Sie danach einen neuen Aktivierungscode an, mit dem Sie die SpardaSecureGo+ App aktivieren. Installieren Sie jetzt die SpardaSecureGo+ App erneut und richten Sie diese ein.
Ja, wir unterstützen bei Apple-Geräten Touch-ID und Face ID. Bei Android-Geräten unterstützen wir die Standardbiometrie des Betriebssysstems.
Wie funktioniert das? Entweder direkt bei der Einrichtung der App oder nachträglich folgendermaßen:
Der TAN-Generator erzeugt mithilfe der girocard (Debitkarte) eine einmal gültige TAN für Ihre Transaktionen im Online-Banking. Mit dieser können Sie beispielsweise Überweisungen sicher freigeben.
Einen TAN-Generator können Sie über unseren Online-Shop bestellen. Unter SpardaDigital -> Online-Banking -> Freigabe-Verfahren -> Sm@rt-TAN finden Sie den Shop.
Hinweis: Der Link leitet Sie auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereichs der Sparda-Bank weiter. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Website.
Hier klicken zum Online-Shop*
Sollte die optische Signalübertragung über die animierte Grafik einmal nicht funktionieren, erhalten Sie über "manuelle Freigabe" eine Alternativmethode.
Ja, wenn dieser den HHD-Standard 1.4. unterstützt. Sie können in der Bedienungsanleitung nachlesen oder beim Hersteller nachfragen, ob Ihr Gerät diesem Standard entspricht.
Der einfachste Weg:
Probieren Sie im Online-Banking einfach aus, ob Ihr Gerät funktioniert. Bei der Aktivierung wird geprüft, ob Ihr TAN-Generator kompatibel ist.
Ja, ein TAN-Generator kann von mehreren Kunden und für mehrere Konten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass zum jeweiligen Konto eine girocard (Debitkarte) existiert.
Klicken Sie oben rechts auf den „Briefumschlag“ und wählen Sie „Postfach Bank“ aus. Unter anderem wird Ihnen jetzt auch der Punkt „Nachrichten“ angezeigt und darunter „Nachricht schreiben“. Zusätzlich zu Ihren Nachrichten können Sie uns hier auch Dateien senden.
Die Übertragung der Anwendung und der einzelnen Masken erfolgt über eine HTTPS-Verbindung (= HyperTextTransferProtokollSecure). Hierbei wird von den Browsern in der Regel eine Verschlüsselung von 256 Bit unterstützt.
Damit unsere Bemühungen für einen möglichst hohen Sicherheitsstandard erfolgreich sind, bitten wir auch Sie, einige Punkte zu beachten:
Wenn Sie Kunde bei einem der angezeigten Kooperationspartner sind, können Sie das Postfach des Partners freischalten.
Anschließend erhalten Sie die Dokumente des Partners im Postfach Ihrer Bank.
Eine Anmeldung im Portal des Kooperationspartners ist nicht mehr zwingend notwendig.
Kontoauszüge, die älter sind als zwölf Monate, werden in den Bereich "Archiv" innerhalb Ihres Postfachs verschoben. Dort verbleiben sie als PDF in der Regel zehn Jahre.
Klicken Sie oben rechts in der Menüzeile auf den „Briefumschlag“, um Ihr Postfach zu öffnen. Dort ist die Zinsbescheinigung im Bereich "Mitteilungen" zu finden.
Gemäß gängiger Rechtsbeurteilung handelt es sich bei dem Kontoauszug über das elektronische Postfach um einen juristischen Kontoauszug, der im Einklang mit den relevanten Gesetzen und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.
Die Anerkennung der im Postfach gespeicherten Dokumente durch Steuer- oder Finanzbehörden kann jedoch nicht durch die Sparda-Bank gewährleistet werden.
Wir garantieren die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach. Diese Garantie gilt nicht, soweit die Daten außerhalb des Postfaches gespeichert oder aufbewahrt werden.
Durch verschiedene Updates bei den Anbietern kann es vorkommen, dass die Sparda-Bank Hannover-Bankverbindung in Finanzsoftwareprogrammen manuell neu eingerichtet werden muss. Dazu sind die gewöhnlichen Anmeldedaten zu nutzen (Alias/Sparda-NetKey und Online-PIN). In einigen Programmen sind zur Einrichtung zusätzlich die folgenden Daten zu verwenden:
HBCI/FinTS mit PIN/TAN
HBCI/FinTS Version: 3.00
HBCI-Seite: https://hbci11.fiducia.de/cgi-bin/hbciservlet
Bei detaillierten Fragen zur Finanzsoftware helfen Ihnen die jeweiligen Anbieter.
Die giropay-App kann auf Smartphones installiert werden, die mindestens Android 7.0 oder höher bzw. iOS 15 oder höher unterstützen.
Wir empfehlen Ihnen einen Neustart des Gerätes. Sollte das Problem nochmals auftreten, empfehlen wir eine Neuinstallation der App. Hierbei beachten Sie bitte, dass die App-PIN erneut vergeben, der giropay-Account hinterlegt und die App-Verifizierung durchgeführt werden muss.
Um eine App-PIN neu zu vergeben, muss die App erst deinstalliert und im Anschluss neu installiert werden.
Hierbei beachten Sie bitte, dass aus Sicherheitsgründen neben der erneuten Vergabe einer App-PIN auch der giropay-Account mittels Benutzername und Passwort erneut hinterlegt werden muss.
Ebenso müssen Sie eine neue App-Installation aus Sicherheitsgründen wieder mit dem TAN-Verfahren verifizieren, um alle Funktionen nutzen zu können.
Die App-PIN sowie die Verifizierung Ihrer App schützt die giropay-App und alle hinterlegten Accounts vor dem unerlaubten Zugriff Dritter. Diese muss bei jedem Aufruf der App erneut eingegeben werden, sofern sich die App länger als zwei Minuten im Hintergrund befindet oder Sie eine abweichende Einstellung vorgenommen haben. Darüber hinaus nutzen Sie die App-PIN zur Bestätigung von Zahlungen an Freunde und Bekannte. Zur eigenen Sicherheit kann die App-PIN nicht zurückgesetzt werden. Sofern Ihr Gerät Fingerabdruck oder Gesichtserkennung unterstützt, können diese Verfahren statt der PIN genutzt werden.
Die Änderung der App-PIN ist nicht möglich.
Aus Sicherheitsgründen werden Ihre Kontakte nicht in der giropay-App gespeichert. Deshalb ist es notwendig, dass die App auf Ihre Kontakte zugreifen kann. Nur so können Sie ganz einfach und schnell Geld an Freunde und Familie senden.
Im giropay-Kundenbereich (Kundenportal) kann unter den Einstellungen des jeweiligen giropay-Accounts über die Schaltflächen "Mobilfunknummer hinzufügen" bzw. "E-Mail-Adresse hinzufügen" die jeweiligen Kontaktdaten eingegeben werden. Nach der Bestätigung der hinzugefügten Kontaktdaten, können Sie an diesen Kontakt Geld senden.
Ja, die App kann auf mehreren Geräten installiert werden. Aus Sicherheitsgründen erlaubt giropay nur eine begrenzte Anzahl an App-Installationen, bei denen der gleiche giropay-Account hinterlegt ist.
Klicken Sie in der Navigationsleiste auf das Zahnrad, um in die Einstellungen der App zu gelangen. Dort wählen Sie Ihr Konto aus, um die Verifizierung nochmal zu starten.
Alternativ können Sie im giropay-Kundenbereich (Kundenportal) unter Ihren Sicherheitseinstellungen die Verifizierung durchführen. Wählen Sie hierzu unter "Ihre Geräte" einfach das gewünschte Gerät aus und klicken Sie auf "Jetzt Gerät bestätigen". Abhängig vom verwendeten TAN-Verfahren, empfehlen wir die Durchführung an einem Desktop-Computer.
Mit dem erstmaligen Login in die giropay-App oder beim Aufrufen einer Funktion, welche eine verifizierte App benötigt, werden Sie gebeten, Ihre App mit dem TAN-Verfahren zu bestätigen. Nach erfolgreicher Eingabe der TAN können Sie die giropay-App uneingeschränkt nutzen. Diesen Vorgang müssen Sie auf neuen Geräten oder auch nach Deinstallation und erneuter Installation wiederholen.
Durch die Verifizierung der giropay-App können Sie:
Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, möchten wir bei der Installation der giropay-App sichergehen, dass Sie als giropay-Nutzer diese Installation selbst vornehmen. Daher werden Sie nach erstmaliger Eingabe Ihrer Zugangsdaten darum gebeten, Ihre Installation und Ihren giropay-Account mit dem TAN-Verfahren zu bestätigen.
Nein, es fallen keine Kosten an.
Wählen Sie im Online-Shop das giropay-Logo aus und zahlen Sie dann entweder per giropay-Login mit Benutzername und Passwort oder per Online-Überweisung mit dem TAN-Verfahren Ihrer Bank. Manche Online-Shops bieten das Bezahlen per giropay-Login noch nicht an. Wählen Sie hier einfach die Variante per Online-Überweisung.
Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Sie keine Zahlung ausführen können:
Der Händler erhält bei einer erfolgreichen Transaktion direkt eine Zahlungsbestätigung und kann Ihre Bestellung umgehend bearbeiten.
Die Zahlung über den giropay-Account bietet Ihnen viele Vorteile:
Wenn Sie giropay zum Bezahlen gewählt haben, wählen Sie im nächsten Schritt „giropay-Login“ aus. Danach loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein und bestätigen den Kauf. Das Geld wird direkt von Ihrem Girokonto abgebucht, der Händler erhält sofort eine Zahlungsbestätigung und kann die Ware schnellstmöglich versenden.
Bei Zahlungen mit Onlinebanking-Zugangsdaten kann keine Zahlungsbestätigung versendet werden. Das ist nur bei einer Zahlung mit giropay-Login möglich
Nein, die Onlinebanking-Zugangsdaten bleiben in der sicheren Umgebung Ihrer Bank.
Durch diese Funktion ist das Bezahlen ohne vorherige Registrierung mit giropay möglich. Haben Sie giropay als Zahlverfahren ausgewählt, müssen Sie im nächsten Schritt Ihre Zahlung per Online-Überweisung abschließen. Wenn Sie diese Option wählen, werden Sie ins Onlinebanking Ihrer Bank weitergeleitet.
Das Geld wird direkt von Ihrem Girokonto abgebucht, der Händler erhält sofort eine Zahlungsbestätigung und kann die Ware schnellstmöglich versenden.
Mit dieser Funktion ist es möglich ohne vorherige Registrierung zu bezahlen.
Vergewissern Sie sich bitte zuerst, ob Sie Ihre digitale girocard eingerichtet haben.
Nutzen Sie hierfür die SpardaBanking App oder direkt die App "Digitales Bezahlen".
Über die SpardaBanking App (aktuellste Version): In der App finden Sie den Menüpunkt "Pay mit digitalen Karten". Hier wird beim ersten Auswählen die App "Digitales Bezahlen" aus dem Google Play Store heruntergeladen. Nachdem Sie die App aus dem Google Play Store heruntergeladen haben, erscheint das Icon der App "Digitales Bezahlen" auf dem Bildschirm Ihres Smartphones. Damit können Sie auch ohne Starten der SpardaBanking App und ohne Internetverbindung einfach über die App "Digitales Bezahlen" bezahlen.
Über die App "Digitales Bezahlen": Laden Sie die App direkt im Google Play Store herunter. In der App "Digitales Bezahlen" können Sie jetzt eine digitale girocard bestellen oder Ihre bereits von der Sparda-Bank Hannover vorhandende Debit- bzw. Kreditkarte z. B. von Mastercard mithilfe der App digitalisieren.
Weitere Informationenen und die Sonderbedingungen zur digitalen girocard finden Sie hier!
Im Onlinehandel können Sie überall dort mit der digitalen girocard zahlen, wo die Zahlungsoption giropay angezeigt wird. Da wir uns aktuell in der Markteinführung befinden, wird sich das Angebot sukzessive ausweiten.
"Mit Karte bitte" - Die digitale girocard ermöglicht Ihnen Ihre gewohnte Bezahlmethode von der Ladenkasse auch digital zu nutzen, ohne Ihren Geldbeutel dabei zu haben. Ihr Android-Smartphone reicht aus. Mit Ihrer digitalen girocard bezahlen Sie dann mit der Android-Bezahl-App ganz bequem an der Ladenkasse und im Onlinehandel über giropay - ganz einfach per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Keine komplizierten Passwörter oder TAN-Abfragen, aber mindestens genauso sicher.
Ihre Zahlungen mittels digitaler girocard per giropay sehen Sie entweder in der jeweiligen App oder in Ihrem giropay Kundenportal.
Wenn die Ware aus Ihrer Zahlung per digitaler girocard nicht angekommen ist, der Kauf weniger als 100 Tage her ist und die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht vom Käuferschutz ausgeschlossen ist, dann können Sie vom Käuferschutz Gebrauch machen.
Um für Ihre Transaktion einen Käuferschutzfall zu melden, müssen Sie sich im giropay-Kundenportal anmelden. Danach kümmert sich giropay um die Klärung Ihres Antrags.
Kein Problem! Wenn Sie sich jetzt für einen giropay-Account registrieren, können Sie alle bereits getätigten Transaktionen im giropay-Kundenportal anzeigen lassen. Hierfür müssen Sie einmalig Ihr Einverständnis geben, damit Ihre giropay-Daten in das Kundenportal übertragen und Ihnen angezeigt werden. Wählen Sie die Transaktion aus, für die Sie einen Käuferschutzfall melden wollen.
Sofern Sie mit giropay bezahlt haben, können Sie im giropay-Kundenbereich (Kundenportal) den Käuferschutz beantragen. Melden Sie sich einfach in Ihrem giropay-Kundenbereich (Kundenportal) an und melden Sie für die entsprechende Bestellung das Problem „Meine Bestellung wurde nicht geliefert. Ich beantrage Käuferschutz.“ giropay klärt dann den gemeldeten Fall innerhalb von ca. 10 Tagen mit dem Händler.
Hierbei gelten die Bedingungen für den giropay Käuferschutz.
Sofern Sie per giropay-Login bezahlt haben, können Sie eine falsche Buchung über den giropay-Kundenbereich (Kundenportal) melden. Gehen Sie dazu in die Detailansicht der betreffenden Transaktion und melden das Problem "Mein Konto wurde mehrfach oder mit dem falschen Betrag abgebucht."
Sofern Sie per Online-Überweisung bezahlt haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von giropay.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Händler in Verbindung, um eine Bestellung oder Teilbestellung zu stornieren.
Bei Zahlungen mit giropay erhält der Händler eine Zahlungsgarantie. Bei giropay wird die Überweisung in der Regel auf dem Kontoauszug Ihres Girokontos dokumentiert.
Der Kontoauszug gilt als rechtsverbindlicher Beleg für die erfolgte Überweisung. Sollte ein Zahlungseingang strittig sein, können Sie die erfolgreiche Überweisung anhand des Kontoauszuges gegenüber dem Händler zweifelsfrei belegen.
Wenn ein bestellter Artikel, der mit giropay bezahlt wurde, nicht ankommt, kann der Kaufpreis des Artikels erstattet werden. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von 100 Tagen ab Zahlung in Ihrem giropay-Kundenportal für die entsprechende Bestellung die Funktion "Problem melden" und dann "Keine Ware erhalten" auswählen.
giropay wird Sie im Anschluss daran nach einem Nachweis Ihrer Bestellung bitten. Danach versucht giropay, den gemeldeten Fall innerhalb von 10 Bankarbeitstagen mit dem Händler zu klären.
Hierbei gelten die Bedingungen für den giropay Käuferschutz.
Wenn Sie die Zahlung mit giropay freigegeben haben und ein bestellter Artikel nicht geliefert wird, kann Ihnen gemäß nachfolgender Bestimmungen der Kaufpreis des Artikels erstattet werden.*
Nicht berechtigt für den giropay-Käuferschutz sind folgende physischen Güter:
Digitale Güter, die unter den Käuferschutz fallen, sind:
Andere digitale Güter und Dienstleistungen, als die zuvor genannten, fallen nicht unter den giropay-Käuferschutz.
Um jede Transaktion bei Zahlungen über Ihren giropay-Account (giropay-Login) durch die Eingabe einer TAN zu bestätigen, gehen Sie einfach in Ihre persönlichen Einstellungen des giropay-Kundenbereiches (Kundenportal). Wählen Sie hier "Immer TAN-Verfahren verwenden".
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden Sie in seltenen Fällen aufgefordert, Ihre Bestellung durch eine TAN zu bestätigen. So kann beispielsweise bei einer Abweichung der Lieferadresse eine zusätzliche Absicherung durch eine TAN erfolgen.
giropay wird Sie nicht per E-Mail kontaktieren, um persönliche Informationen zu erfragen - außer Sie haben uns vorher im Kundenbereich oder über den Kundenservice kontaktiert. Wenn Ihnen eine E-Mail verdächtig erscheint, können Sie anhand einiger Hinweise schnell überprüfen, ob die E-Mail von giropay stammt:
Wichtig: Bitte klicken Sie in verdächtigen E-Mails keine Links an und öffnen keine Anhänge.
Wenn Sie eine Transaktion über deinen giropay-Account per giropay-Login bemerken, die nicht von Ihnen getätigt wurde, können Sie diese über die Detailansicht der jeweiligen Transaktion in Ihrem giropay-Kundenbereich (Kundenportal) oder über die erhaltene Bestätigungs-E-Mail melden. Wählen Sie hierzu "Problem melden" und anschließend "Bestellung wurde von mir nicht getätigt ".
Bitte beachten Sie, dass die Zahlfunktion Ihres giropay-Accounts aus Sicherheitsgründen deaktiviert wird, wenn Sie eine verdächtige Transaktion melden.
Für die Sperrung Ihres giropay-Accounts kann es mehrere Gründe geben:
Sofern oben genannte Gründe nicht in Frage kommen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von giropay.
Zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Daten prüft die giropay-App das Gerät auf (frühere) mögliche Systemmanipulationen (z.B. jailbreak, root-Zugriff). Diese Prüfung umfasst auch installierte Apps, die solche Systemmanipulationen ermöglichen.
Halten Sie Ihre Zugangsdaten geheim und teilen Sie diese niemandem mit. Ändern Sie Ihr Passwort in regelmäßigen Abständen und speichern Sie Ihre Zugangsdaten unter keinen Umständen auf Ihrem Computer.
Sie sollten auf Nummer sicher gehen und Ihr verifiziertes Gerät entfernen. Hierfür gehen Sie wie folgt vor:
Dadurch kann Ihr Smartphone nicht mehr zur Freigabe von Zahlungen verwendet werden.
Die giropay-App meldet sich nach 2 Minuten automatisch von einer Sitzung ab, sofern sich die giropay-App im Hintergrund befindet oder die Gerätesperre aktiv ist. Sie können die Zeitspanne in den Einstellungen Ihrer giropay-App ändern.
Sie können innerhalb der App eine verdächtige Transaktion in der Detailansicht der jeweiligen Transaktion melden.
Wenn ein Vorgang nicht selbst getätigt wurde, kann dieser auch über die erhaltene Bestätigungs-E-Mail oder in Ihrem giropay-Kundenbereich (Kundenportal) gemeldet werden. Hierzu bitte auf den Link in der entsprechenden E-Mail klicken oder die entsprechende Transaktion im Kundenbereich auswählen und "Problem melden" wählen. Dabei bitte beachten, dass die Bezahlfunktion für den jeweiligen Account gesperrt wird. Es können mit dem betreffenden giropay-Account bis zur Aufklärung weder Geld gesendet noch Einkäufe getätigt werden.
Nein, für den Bezahlvorgang müssen Sie nicht mit dem Internet verbunden sein. Lediglich die NFC-Funktion auf Ihrem Smartphone muss aktiviert sein.
Ja, eine Neuinstallation der App "Digitales Bezahlen" auf Ihrem Android-Smartphone ist notwendig. Ihre digitalen Karten können Sie dann auf Ihrem neuen Smartphone wiederherstellen.
Da die NFC-Antenne in jedem Smartphone unterschiedlich positioniert sein kann, müssen Sie wahrscheinlich zunächst kurz ausprobieren, wie Sie das Smartphone beim Bezahlen am besten halten. Gegebenenfalls muss eine vorhandene Smartphone-Hülle entfernt werden, falls diese die Datenübertragung stört.
Wenn Sie Ihr Smartphone verlieren, sollten Sie Ihre digitalen Karten sofort sperren lassen. Wenden Sie sich unter Angabe der IBAN umgehend unter 116116 an den einheitlichen Sperrnotruf. Informieren Sie bei Diebstahl Ihrer Debitkarte oder Kreditkarte ebenfalls die Polizei.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Nein, die Nutzung von Apple Pay ist ein kostenloser Service der Mastercard oder Visa Karte Ihrer Sparda-Bank Hannover.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
Ja, die Bezahlung in Geschäften ist auch ohne Internetverbindung möglich. Für das Bezahlen in Apps oder im Online-Handel wird eine Online-Verbindung benötigt.
Das Bezahlen mit Apple Pay ist sicher. Ihre Kartendaten sind geschützt, weil sie nicht auf Ihrem Gerät gespeichert und bei der Bezahlung mit den Händlern nicht geteilt werden. Für jeden Kauf verwendet Apple Pay eine gerätespezifische Nummer und einen einzigartigen Transaktionscode. Wenn Sie mit Ihrer Karte bezahlen, speichert Apple Pay keine Daten zu der Transaktion, die auf Sie zurückzuführen sind.
Sollten Sie Ihr Apple-Gerät einmal verlieren oder sollte es gestohlen werden, rufen Sie unverzüglich die zentrale Karten-Sperr-Hotline unter der Nummer 116 116 an und lassen Sie Ihre digitale Karte sperren. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, über den Apple-ID-Account oder die App „Mein iPhone suchen“ die Zahlungsfunktion zu sperren. Diese ersetzen jedoch nicht die Sperre über die Karten-Sperr-Hotline.
Sollten Sie Ihr Smartphone, nicht aber Ihre Brieftasche verlieren, können Sie trotz Sperre der digitalen Karte Ihre physische Karte weiterverwenden.
Möchten Sie Ihr Gerät verkaufen, empfehlen wir Ihnen, das Gerät vor einem Verkauf an einen neuen Nutzer auf den Auslieferungszustand zurückzusetzen. Dadurch werden die persönlichen Daten gelöscht. Eine genaue Anleitung zur Wiederherstellung der Werkseinstellung können Sie dem Handbuch Ihres iPhones, iPads, MacBooks oder Ihrer Apple Watch entnehmen.
Ihr aktuelles Kontomodell können Sie auf dem Kontoauszug, im Online-Banking und in der SpardaBanking App einsehen.
Ihr Berater in der Filiale steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Der Wechsel kann auch bequem über das SpardaOnline-Banking beauftragt werden. Ein entsprechender Service-Auftrag befindet sich unter „Service & Mehrwerte“ und hier unter „Weitere Services“.
Wichtig: Bei einem Wechsel von einem SpardaClassic in ein SpardaDirect muss zunächst das Online-Banking freigeschaltet und das ePostfach aktiviert werden. Sobald das erledigt ist, kann der Wechsel über das Online-Banking beauftragt werden.
Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Auftrag mindestens zwei Werktage vor Monatsende erteilt wird, erfolgt die Umstellung in das neue Girokontomodell zu Beginn des Folgemonats. Der erste Wechsel erfolgt zum 1. August 2022, danach ist ein Kontomodellwechsel monatlich möglich.
Das SpardaDirect passt zu Ihnen, wenn Sie Ihre alltäglichen Bankgeschäfte online erledigen. Besonders praktisch ist das ePostfach – damit erhalten Sie Ihre Kontoauszüge ganz bequem auf digitalem Weg. Das spart Papier und schont die Umwelt!
Tipp: Das Online-Banking können Sie bei allen Girokontomodellen nutzen.
Das SpardaClassic passt zu Ihnen, wenn sie auch weiterhin von den individuellen Beratungs- und Serviceleistungen in einer Filiale oder auf digitalen Wegen profitieren wollen.
Tipp: Das Online-Banking können Sie bei allen Girokontomodellen nutzen.
Die Bank führt mit SpardaExclusive ein neues Kontomodell ein, das höchsten Kundenansprüchen gerecht wird.
Zusätzlich zu den im SpardaClassic-Paket enthaltenen Leistungen profitieren SpardaExclusive-Kunden von vielfältigen Mehrwerten.
Tipp: Das Online-Banking können Sie bei allen Girokontomodellen nutzen.
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der neuen Preismodelle für diese Services neue Preise gelten. Lediglich die Nutzung des Kontoauszugdruckers ist beim SpardaDirect nicht möglich.
Wir haben uns bewusst entschieden, ganz einfache Preismodelle zu entwickeln, die transparent, verständlich und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir bieten Ihnen weiterhin leistungsstarke und kostengünstige Girokontomodelle an.
Alle Kosten und Preise finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis, das wir Ihnen per Post zusenden bzw. in Ihr ePostfach einstellen.
Ebenso können Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis im geschlossenen Online-Banking-Bereich oder in Ihrer Filiale einsehen.
Mit diesem Formular können Sie die Kontoauflösung in nur wenigen Schritten beauftragen. Schicken Sie uns das Formular im Online Banking als Anhang einer Nachricht mit. Loggen Sie sich hierfür in das Online Banking über unsere Homepage ein. Wählen Sie den Punkt "Postfach" und nutzen Sie den Button "Nachricht schreiben".
Alternativ können Sie uns die Auflösung postalisch oder in einer unserer Filialen mitteilen. Aufträge per E-Mail oder Fax nehmen wir aus Sicherheitsgründen nicht entgegen.
Wählen Sie im Online-Banking unter dem Punkt "Privatkunden" (ganz oben in der blauen Leiste) den Reiter "Girokonto & Bezahlen" aus. Mit der Kachel "Girokonto eröffnen" können Sie einfach und bequem ein weiteres Girokonto eröffnen.
24-Stunden-Sperrhotline: 116 116
aus dem Ausland: +49 116 116 (gebührenpflichtig)
Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar und gilt für alle Sparda-Karten:
Bitte halten Sie die jeweiligen Bank- (Bankleitzahl) und Kartendaten (Kontonummer; bei Kreditkarten die Kreditkartennummer) bei Anruf der Hotline bereit. Ein Sprachcomputer führt Sie zum Sperrservice.
Zur Sperre Ihrer Kreditkarte steht Ihnen zusätzlich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche die Sperrhotline 0721 120 966 001 zur Verfügung.
Die PIN Ihrer girocard (Debitkarte) sowie Kreditkarte können Sie über die Funktion "PIN verwalten" direkt am Geldautomaten Ihrer Sparda-Bank Hannover eG ändern.
Sie verreisen in ein Land in dem der Euro als Landeswährung gilt?
Sie verreisen in ein Land, in dem Fremdwährung als Landeswährung gilt?
easyCredit ist nicht nur ein Sofortkredit. Um finanziell flexibel zu bleiben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich, zusätzliches Geld reservieren. Rufen Sie es ab, wenn Sie es brauchen. Oder eben nicht. Ganz wie Sie möchten.
Für einen easyCredit brauchen Sie ein regelmäßiges Einkommen als Angestellter, Arbeiter, Beamter oder Rentner. Voraussetzung ist ein fester Wohnsitz in Deutschland und ein Mindestalter von 18 Jahren - ein maximales Alter gibt es nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Selbstständigen derzeit leider keinen easyCredit anbieten können.
Wichtig sind: ein Personalausweis, aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten zwei Monate bzw. Renten- oder Pensionsbescheid und Nachweise zu weiteren Einkommen. Sie sollten wissen, wann Sie Ihre aktuelle Stelle angetreten haben bzw. pensioniert worden sind.
Sobald uns Ihr digital signierter easyCredit-Vertrag mit den nötigen Unterlagen und Ihrer Legitimation durch IDnow vorliegt, wird das Geld, wenn Ihre Bank dies zulässt, instant auf Ihr Girokonto überwiesen.
Dies bedeutet nicht, dass Sie generell eine schlechte Bonität haben. Es sagt nur aus, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt kein passendes Angebot unterbreiten können und Sie somit verantwortungsvoll vor einer finanziellen Überforderung schützen. Da sich Ihre persönlichen Umstände im Laufe der Zeit ändern können, sollten Sie zu gegebener Zeit nachfragen, ob Ihr Kreditwunsch erfüllt werden kann.
easyCredit wird unabhängig von Ihrem persönlichen Verwendungszweck ausgezahlt. Mit easyCredit können Sie sich Ihre ganz persönlichen herausragenden Momente erfüllen. Ob Sie ein Auto, Motorrad oder eine neue Einrichtung finanzieren möchten - bei uns brauchen Sie keinen Verwendungszweck angeben!
Bei der Onlineberatung sprechen Sie direkt mit einem unserer Berater per Telefon. Unser Berater kann darüber hinaus die Bildschirminhalte mit Ihnen teilen und Ihnen Schaubilder und ähnliches zeigen. So können Sie als Kunde jeden Schritt live mitverfolgen.
Das benötigen Sie für die Onlineberatung
Für Computer (PC, Laptop, Netbook):
Für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets):
Die Sicherheit Ihrer Daten steht für uns an oberster Stelle. Daher erfolgt der Datenaustausch über eine verschlüsselte SSL-Verbindung auf einem besonders geschützten Server.
Vereinbaren Sie über unsere Online-Terminvereinbarung einen Termin für Ihre persönliche Onlineberatung (bei Treffpunkt bitte "Video" auswählen). Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung inkl. der Zugangsdaten zur Onlineberatung per E-Mail. Zur vereinbarten Zeit loggen Sie sich in den virtuellen Beratungsraum ein und es kann losgehen.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch weiterhin unsere Berater in Ihrer Filiale zur Verfügung. Die Onlineberatung ist eine Ergänzung zu Ihrer Filiale.
Die Onlineberatung steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Alle Mitglieder der Sparda-Bank Hannover eG sind herzlich eingeladen unsere Produkte und Services zu empfehlen. Mitarbeiter der Sparda-Bank Hannover eG sind ausgenommen.
Kunden-werben-Kunden ist ein Bonusprogramm der Sparda-Bank Hannover eG. Für die Empfehlung eines neuen Kunden mit Gehaltskonto möchten wir uns mit einer Prämie bei Ihnen bedanken.
Sie können bis zu 50 Genossenschaftsanteile mit einem Wert von je 52,00 Euro erwerben.
Ja. Melden Sie sich dazu einfach im Online-Banking an und gehen Sie dann über "Banking & Verträge > Mitgliedschaft".
In der SpardaBanking App finden Sie den Punkt unter "Menü > Produkte & Angebote > Mitgliedschaft".
In der dann folgenden Abschlussstrecke können Sie sowohl erstmals Genossenschaftsanteile erwerben als auch weitere Anteile zu Ihrer bestehenden Mitgliedschaft hinzu kaufen.
Die Auszahlung der Dividende für das vorangegangene Geschäftsjahr erfolgt im Juni, nach der Vertreterversammlung.
Ja, melden Sie sich einfach im Online-Banking an und wählen Sie auf der Startseite (Banking & Verträge) den Punkt "Mitgliedschaft" in der oberen Menüleiste aus. Auf der sich öffnenden Seite, können Sie den Prozess "Gutschriftkonto ändern" starten.
Eine Kündigung ist möglich mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Jahresende. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr nach der Vertreterversammlung.
Das Passwort sollte Klein- und Großbuchstaben sowie Ziffern und Sonderzeichen enthalten.
Vermeiden Sie leicht zu erratende Begriffe wie Namen, Ortsbezeichnungen, Geburtsdatum.
Wir haben Ihnen einige Informationen zum Thema Sicherheit auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Wir geben Ihnen Tipps zum sicheren Surfen, auffälligen E-Mails und aktuellen Bedrohungen im Internet.
Sperren Sie über Ihre Bank oder im Online-Banking das verlorene Gerät. Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein und rufen über das Dreieck neben Ihrem Namen den Punkt „Datenschutz & Sicherheit“ auf.
Klicken Sie auf den Stift neben dem aktiven Sicherheitsverfahren und wählen Sie über die drei Punkte „sperren“ oder „löschen“ des Gerätes.
Alternativ können Sie über den Punkt „Datenschutz und Sicherheit“ auch das Online-Banking komplett sperren.
In Notfällen sind wir gerne erreichbar unter 0511 3018-0.
Die Übertragung der Anwendung und der einzelnen Masken erfolgt über eine HTTPS-Verbindung (= HyperTextTransferProtokollSecure). Hierbei wird von den Browsern in der Regel eine Verschlüsselung von 256 Bit unterstützt.
Damit unsere Bemühungen für einen möglichst hohen Sicherheitsstandard erfolgreich sind, bitten wir auch Sie, einige Punkte zu beachten:
Eine Rückbuchung von Überweisungen ist nicht möglich.
Wir können für Sie eine Nachforschung an die Empfängerbank veranlassen. Die Kosten hierfür sind im Preisverzeichnis ersichtlich. Alternativ können Sie sich mit dem Empfänger selbst in Verbindung setzen, damit dieser Ihnen das Geld zurücküberweist. Sollte er sich weigern und ihm das Geld nicht rechtmäßig zustehen, müssen Sie das Geld auf privatrechtlichem Weg einfordern.
Daueraufträge lassen sich nach dem Einloggen im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. In der SpardaBanking App klicken Sie nach erfolgreicher Freigabe auf das blaue €-Zeichen und wählen "Daueraufträge" aus.
Im Detail:
In Ihrer Sparda Banking App klicken Sie auf das blaue €-Zeichen.
Im Online-Banking über unsere Homepage wählen Sie im Menü "Banking & Verträge" und anschließend den Reiter "Aufträge".
Aufträge können uns auch telefonisch, postalisch oder persönlich in einer unserer Filialen erteilt werden. Änderungen per E-Mail sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Kosten, die durch die Annahme, Verarbeitung und Weitergabe von Hartgeld entstehen, sind in einem enormen Umfang gestiegen, sodass wir diese nicht mehr mit gutem Gewissen auf alle Kunden verteilen können. Daher haben wir bei der Neugestaltung unserer Kontopreise Wert darauf gelegt, diese passend zum Kundenverhalten zu vereinbaren.
Einige Serviceleistungen, die nicht täglich genutzt werden, die jedoch mit hohem finanziellen Aufwand verbunden sind, werden demnach zukünftig ausschließlich den Kunden belastet, die diese in Anspruch nehmen. Dies empfinden wir als fair gegenüber den Kunden, die bisher über Umwege mitgezahlt hatten.
Als reine Privatkundenbank kommen zudem regelmäßige Hartgeldeinzahlungen wie z.B. von Einzelhändlern, bei uns nicht vor. Trotzdem halten wir den Service auch für unsere Privatkunden aufrecht. Grundsätzlich können alle Bürger ihr Kleingeld kostenfrei bei der Bundesbank eintauschen.
Um die Namensänderung vornehmen zu können, bitten wir um Einreichung folgender Unterlagen:
oder
Die Bestätigung der Kopie bedeutet, dass ein unabhängiger Dritter die Echtheit der Kopie bestätigt. Diese Bestätigung können folgende Personen vornehmen:
- Mitarbeiter eines Kreditinstitutes Ihrer Wahl
- Notare
- Ämter
Für die Ausstellung der neuen Karte fallen Gebühren an. Diese können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Die Unterlagen können postalisch, persönlich oder als Anhang einer Nachricht aus dem Online Banking eingereicht werden. Aus Sicherheitsgründen können wir diese nicht per E-Mail akzeptieren.
Sie sind umgezogen und möchten uns Ihre neue Adresse mitteilen?
Im Online-Banking können Sie uns die neue Anschrift mitteilen, wenn Sie sich einloggen und dann auf Ihren Namen klicken. Somit öffnet sich ein DropDown-Menü und Sie können jetzt "Persönliche Daten" wählen und Ihre Anschrift aktualisieren.
In der App können Sie über das Menü und die Punkte:
"Services" - "Serviceaufträge" - "Persönliche Daten-Adressänderung" eine Änderung veranlassen.
Die Mitteilung Ihrer neuen Anschrift können Sie sonst nur postalisch oder persönlich in einer unserer Filialen beauftragen. Aus Sicherheitsgründen nehmen wir keine Aufträge entgegen, die uns per E-Mail erreichen.
Sofern Sie ein gemeinschaftliches Konto führen, benötigen wir auch einen entsprechenden Auftrag vom zweiten Kontoinhaber.
Ihren Freistellungsauftrag können Sie bequem selber im Online-Banking einrichten oder ändern. Loggen Sie sich hierzu ein und klicken Sie dann auf Ihren Namen. Somit öffnet sich ein DropDown-Menü und Sie können jetzt das Thema "Steuern" wählen. Hier können Sie dann Ihren Freistellungsauftrag anpassen.
In der App werden Sie über das Menü und die Punkt "Services" - "Steuern" zur Anpassung Ihres Freistellungsauftrags geführt.
Alternativ können Sie uns Freistellungsaufträge auf dem entsprechenden Formular auch postalisch oder persönlich einreichen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist.
Dieser alte Änderungsmechanismus besagte, dass wir auch ohne Ihre aktive Zustimmung Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnten, wenn wir Sie rechtzeitig darüber informiert haben.
In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen zwei Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin/Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser zwei Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den alten AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel künftig alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.
Sie haben alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen bereits schriftlich erhalten oder erhalten diese automatisch in Ihrem Online-Banking und in Ihrer SpardaBanking App bereitgestellt. Mit Ihrer Zustimmung gelten die neuen Vereinbarungen für unsere Geschäftsbeziehung für alle Ihre betroffenen Konten frühstens ab dem 01. August 2022.
Wir bitten Sie daher schnell um die notwendige Zustimmung.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online.
Wir bitten Sie, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage. Sie können Ihre Zustimmung jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem Online-Banking oder über den QR-Code geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Hier erfahren Sie mehr. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Online-Banking oder die SpardaBanking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.
Erledigen Sie zukünftig alles direkt online.
Sie haben alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen bereits schriftlich erhalten. Bitte nutzen Sie den im Brief abgedruckten QR-Code für die Zustimmung. Das geht ganz einfach und mit wenigen Klicks. Alternativ können Sie uns das Zustimmungsformular unterschrieben zurücksenden oder in einer unserer Filialen abgeben. Im Online-Banking ist die Zustimmung für Ihr Kind zurzeit noch nicht möglich.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen. Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen. Auch wenn uns eine gute und vertrauensvolle Geschäftsverbindung mit Ihnen wichtig ist, ziehen wir für den Fall ihrer ausbleibenden Zustimmung die Kündigung der Geschäftsbeziehung in Erwägung.
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren neuen Girokontomodellen.
Die in unserem Anschreiben vom 20.09.2022 angebotene Zustimmung durch konkludentes Handeln ohne eine vorherige ordentliche Kündigung wurde uns durch ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 28.11.2022 (Az. 13 O 173/22) bedauerlicherweise untersagt. Bis zu diesem Urteil war unsere Aussage vollkommen richtig, dass Sie nichts weiter tun müssen, als Ihr Konto einfach weiter zu nutzen, um uns Ihre konkludente Zustimmung zu erteilen.
Gegen dieses Urteil haben wir Berufung eingelegt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung können wir jedoch nicht warten.
Um eine konkludente Zustimmung akzeptieren zu können, müssen wir leider vorab eine ordentliche Kündigung Ihres Vertragsverhältnisses aussprechen. Erst dann können wir Ihre konkludente Zustimmung annehmen, wenn Sie innerhalb eines definierten Zeitraums nach Ende der Kündigungsfrist Ihr Girokonto weiter nutzen.
Wenn Sie in der Zeit vom 01.06. bis 30.06.2023 Ihr Konto nicht aktiv nutzen und damit nicht konkludent den aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Preis- und Leistungsverzeichnis sowie dem Preisaushang zustimmen, werden wir Ihr Konto mit den aktuellen Konditionen zum 30.06.2023 abrechnen, in ein Konto zur Verwahrung umstellen und darauf warten, dass Sie uns schriftlich ein Abrechnungskonto mitteilen. Sie können Ihr Konto dann nicht mehr für den Zahlungsverkehr nutzen.
Konkludentes Handeln beschreibt die Möglichkeit, durch stillschweigendes, schlüssiges Verhalten, eine Willenserklärung abzugeben.
Konkludentes Handeln liegt zum Beispiel bei einem Einkauf im Supermarkt vor. Indem Sie Ihren Einkauf an der Kasse auf das Transportband legen, bringen Sie damit eine eindeutige Kauferklärung zum Ausdruck.
Alle Informationen zum unserem Datenversprechen finden Sie hier.
Seit dem 01.07.2022 berechnen wir kein Verwahrentgelt bzw. Negativzinsen mehr auf Giro- und Tagesgeldkonten.
Nein, Sie müssen nichts weiter tun. Wenn Sie mit uns bereits eine Vereinbarung zur Berechnung von Verwahrentgelt getroffen haben, nehmen Sie unser Angebot zur Aussetzung des Verwahrentgelts an, indem Sie Ihr entsprechendes Konto einfach weiter nutzen. Unser Angebot zur Aussetzung des Verwahrentgelts haben Sie schriftlich von uns erhalten.
Wenn Sie mit uns noch keine Vereinbarung zur Berechnung von Verwahrentgelt getroffen haben, müssen Sie ebenfalls nichts tun.
Grundsätzlich schon. In der aktuellen Situation ist das jedoch nicht geplant, da wir mit weiter steigenden Kapitalmarktzinsen sowie weiteren Entscheidungen der EZB in Richtung Ausstieg aus der Minuszinspolitik rechnen.
Ist die Berechnung von Verwahrentgelt in der Zukunft wieder erforderlich, können wir dies bei Kunden, mit denen wir eine Vereinbarung zur Berechnung von Verwahrentgelt getroffen haben, einseitig bis zu einer Höhe von minus 0,5 Prozent p. a. und einem Freibetrag pro betroffenem Konto in Höhe von 50.000 Euro jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder erheben. Das teilen wir Ihnen dann selbstverständlich mit – zum Beispiel per Kontoauszug.
Bei allen anderen Kunden müssen wir vorab ihre Zustimmung einholen.
Auch wenn die Zinskurve wieder nach oben zeigt – die Inflation steigt deutlich mehr. Dadurch verliert Ihr Erspartes zunehmend an Kaufkraft. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir eine individuelle Lösung für Sie finden.
Mit unseren Angeboten, inklusive der vielfältigen Möglichkeiten unserer Kooperationspartner, halten wir interessante Anlagealternativen für Sie bereit. Lassen Sie uns in einem Beratungsgespräch Ideen für Ihre zukünftige Geldanlage entwickeln - passend zu Ihren Zielen, Wünschen und Ihrer Risikobereitschaft.
Vereinbaren Sie direkt Ihren Wunschtermin. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Ideen für Ihre zukünftige Geldanlage – passend zu Ihren Zielen, Wünschen und Ihrer Risikobereitschaft.