Sparda-Bank Hannover eG

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Alle Fragen & Antworten nach Themen im Überblick

Finanzierung

Darlehensauszahlungen

Welche Unterlagen muss ich einreichen, damit mein Darlehen ausgezahlt wird?

Die erforderlichen Unterlagen sind in unserem Schreiben genannt, welches wir Ihnen zusammen mit Ihren Darlehensunterlagen zugesendet haben (Stichwort "Einzureichende Unterlagen").

Wo erhalte ich einen Auszahlungsauftrag?

Diesen finden Sie im FormularCenter auf unserer Webseite: Hilfe & Service -> Formulare & Downloads -> Kundenformulare -> Auszahlungsauftrag Baufinanzierung

Wann wird mein Auszahlungsauftrag ausgeführt?

Ihr Auszahlungsauftrag hat für uns oberste Priorität. Deshalb führen wir diesen unverzüglich aus, sobald uns alle auszahlungsrelevanten Unterlagen vorliegen. Die auszahlungsrelevanten Unterlagen finden Sie in unserem Schreiben, welches wir Ihnen zusammen mit Ihren Darlehensverträgen zugesendet haben (Stichwort "Einzureichende Unterlagen").

Wie erfahre ich, ob und wann mein Auszahlungsauftrag ausgeführt wurde?

Nach jeder Auszahlung wird ein Kontoauszug erstellt. Diesen finden Sie in Ihrem ePostfach im Online-Banking. Oder Sie erhalten einen Auszug per Post, wenn Sie diesen Versandweg mit uns vereinbart haben.

Wohin überweise ich mein Eigenkapital?

Bitte überweisen Sie Ihr Eigenkapital eingenständig gemäß der Zahlungsaufforderung, die Sie erhalten haben. Anschließend reichen Sie uns bitte einen Nachweis darüber ein (z.B. eine Kopie vom Kontoauszug).

Wann wird die erste Rate in voller Höhe belastet?

Die erste Rate wird am vereinbarten Termin belastet, frühestens jedoch nachdem Ihr Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. Weitere Informationen finden Sie finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag.

Besichtigungen

Welche Firma wird mit der Besichtigung meiner Immobilie beauftragt?

Unser Partner für Immobilienbesichtigungen ist die Firma Value AG*.

*Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Webseite.

Erhalte ich eine Kopie des Besichtigungsberichts bzw. des Gutachtens?

Der Besichtigungsbericht bzw. das Gutachten ist nur für bankinterne Zwecke bestimmt. Gerne können Sie über unseren SpardaZuhause-Service zusätzlich ein Gutachten Ihrer Immobilie beauftragen.

Bestandsgeschäft

Wie erhalte ich meine Löschungsbewilligung?

Nach vollständiger Rückzahlung Ihrer Darlehen senden Sie uns bitte einen schriftlichen Auftrag per ePostfach /Nachricht schreiben / Betreff "Baufinanzierung" oder per eMail an sparda@sparda-h.de.

Wann erhalte ich eine Zinsbescheinigung für mein Darlehen?

Die jährliche Zinsbescheinigung finden Sie am Jahresende zusammen mit Ihren Darlehenskontoauszügen in Ihrem ePostfach. Benötigen Sie eine Zweitschrift per Post? Diese erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür eine Gebühr gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses belasten werden. 

Zu welchen Terminen kann ich meine Darlehensraten zahlen?

Ihre Darlehensraten könnnen Sie jeweils zum 15. oder zum 30. des Monats zahlen. Den aktuell vereinbarten Ratentermin finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Falls Sie den Ratentermin ändern möchten, senden Sie uns bitte einen schriftlichen Auftrag (über ePostfach /Nachricht schreiben / Betreff "Baufinanzierung") oder per eMail an sparda@sparda-h.de zu. 

Wie kann ich das Belastungskonto für meine Darlehensraten ändern?

Hierfür benötigen wir ein ausgefülltes und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular finden Sie unter "Hilfe&Service" -> "Formulare&Downloads" -> "Kundenformulare". Bitte reichen Sie uns dieses gerne per Dokumenten-Upload in Ihrem Online-Banking (über ePostfach /Nachricht schreiben / Betreff "Baufinanzierung") oder per eMail an sparda@sparda-h.de ein.

Wie kann ich mir einen Tilgungsplan für mein Darlehen erstellen?

Im Online-Banking haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich einen aktuellen Tilgungsplan für Ihre Darlehen zu erstellen (über Menüpunkt Darlehen /Tilgungsplan). Für das erste Jahr werden Ihnen monatliche Zins- und Tilgungsraten angezeigt. Für alle Folgejahre bis zum Ende der Zinsfestschreibung erfolgt die Ansicht jährlich. Sie erhalten ebenfalls eine Auskunft über die Restschuld nach Ende der Zinsfestschreibung.

In welcher Höhe kann ich Sondertilgungen leisten und wie mache ich das?

Die Höhe der vereinbarten Sondertilgungsmöglichkeit finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Alternativ finden Sie diese auch im Online-Banking in Ihrem jeweiligen Darlehenskonto unter "Details".

Auf welches Konto soll ich die Sondertilgung überweisen?

Bitte überweisen Sie die Sondertilgung direkt auf das Darlehenskonto. Vermeiden Sie bitte Sondertilgungen direkt zum Jahreswechsel, da diese eventuell nicht dem gewünschten Kalenderjahr zugeordnet werden können.

Kann ich mein Darlehen vorzeitig ablösen/zurückzahlen?

Grundsätzlich können Sie Ihr Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung nur zurückzahlen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das wäre beispielsweise bei Scheidung oder Trennung, Objektverkauf, Tod eines Darlehensnehmers oder einer wesentlichen Verschlechterung Ihres Einkommens der Fall. Bitte beachten Sie, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung gegebenenfalls ein Vorfälligkeitsentgelt anfällt. Übrigens: Bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren haben Sie nach Ablauf der 10 Jahre das Recht, das Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu kündigen.

Kann ich meine monatlichen Raten reduzieren oder erhöhen?

Bitte prüfen Sie in Ihrem Darlehensvertrag, ob Sie die Möglichkeit eines Tilgungswechsels vereinbart haben. Bitte senden Sie uns einen schriftlichen Auftrag (über Ihr ePostfach / Nachricht schreiben / Betreff "Baufinanzierung") oder per eMail an sparda@sparda-h.de.

KFW

Wieso wird die volle Rate meines KfW-Darlehens nicht belastet?

Bitte prüfen Sie in Ihrem Darlehensvertrag , ob eine tilgungsfreie Zeit vereinbart. Innerhalb dieser Zeit wird Ihnen nur der angefallene Zins belastet. 

Wann erhalte ich meinen Tilgungszuschuss?

Nach der Fertigstellung Ihrer Immobilie stellt Ihnen Ihr Enegierberater die "Bestätigung nach Durchführung" aus. Diese stellen wir der KfW nach Erhalt zur Verfügung, welche Ihnen anschließend den Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen gewährt. 

Neugeschäft

Welche Kosten fallen bei einem Immobilienerwerb zusätzlich zu dem Kaufpreis an?

Zusätzlich zum Kaufpreis fallen Kaufnebenpreiskosten an. Das sind die Grunderwerbssteuer (3,5 - 6,5% je nach Bundesland); Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2%), ggf. Maklerprovision (bis zu 3,57%). Viele Informationen und Beispiele finden Sie u. a. unter SpardaZuhause - unserer Plattform rund um Ihre Immobilie - und auf unserem Blog.

Wann und in welcher Höhe fallen Bereitstellungszinsen an? Info auf Homepage

Informationen zur Immobilienfinanzierung finden Sie hier.

In welcher Höhe kann ich Sondertilgungen vereinbaren? Info auf Homepage

Informationen zur Immobilienfinanzierung finden Sie hier.

Finanziert die Sparda-Bank Immobilien außerhalb des Geschäftsgebietes?

Ja, deutschlandweit (keine überwiegend genutzten Gewerbeimmobilien).