Sparda-Bank Hannover eG

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Mann sitzt mit Laptop auf dem Schoß auf einem Sofa

Alle Fragen & Antworten nach Themen im Überblick

Allgemeine Fragen

Sicherheit

Wie ist ein sicheres Passwort aufgebaut?

Das Passwort sollte Klein- und Großbuchstaben sowie Ziffern und Sonderzeichen enthalten.

Vermeiden Sie leicht zu erratende Begriffe wie Namen, Ortsbezeichnungen, Geburtsdatum.

Wie schütze ich mich vor Phishing?

Wir haben Ihnen einige Informationen zum Thema Sicherheit auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Wir geben Ihnen Tipps zum sicheren Surfen, auffälligen E-Mails und aktuellen Bedrohungen im Internet.

> Zu den Sicherheitstipps

Mein Gerät wurde gestohlen bzw. ist verloren gegangen. Wie kann ich das Gerät sperren?

Sperren Sie über Ihre Bank oder im Online-Banking das verlorene Gerät. Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein und rufen über das Dreieck neben Ihrem Namen den Punkt „Datenschutz & Sicherheit“  auf.

Klicken Sie auf den Stift neben dem aktiven Sicherheitsverfahren und wählen Sie über die drei Punkte „sperren“ oder „löschen“ des Gerätes.

Alternativ können Sie über den Punkt „Datenschutz und Sicherheit“ auch das Online-Banking komplett sperren.

In Notfällen sind wir gerne erreichbar unter 0511 3018-0.

Ist das elektronische Postfach sicher?

Die Übertragung der Anwendung und der einzelnen Masken erfolgt über eine HTTPS-Verbindung (= HyperTextTransferProtokollSecure). Hierbei wird von den Browsern in der Regel eine Verschlüsselung von 256 Bit unterstützt.

Damit unsere Bemühungen für einen möglichst hohen Sicherheitsstandard erfolgreich sind, bitten wir auch Sie, einige Punkte zu beachten:

  • Geben Sie Ihre Online-PIN niemals an Dritte weiter.
  • Speichern Sie die PIN nicht auf Ihrem Rechner ab.
  • Überprüfen Sie Ihren Rechner regelmäßig auf Viren.
  • Installieren Sie keine Software auf Ihrem Rechner, bei welcher der Hersteller nicht vertrauenswürdig erscheint.
  • Verwenden Sie immer einen aktuellen Browser.

Zahlungsverkehr

Wie kann ich eine schon gebuchte Überweisung zurückbuchen lassen?

Eine Rückbuchung von Überweisungen ist nicht möglich.

Wir können für Sie eine Nachforschung an die Empfängerbank veranlassen. Die Kosten hierfür sind im Preisverzeichnis ersichtlich. Alternativ können Sie sich mit dem Empfänger selbst in Verbindung setzen, damit dieser Ihnen das Geld zurücküberweist. Sollte er sich weigern und ihm das Geld nicht rechtmäßig zustehen, müssen Sie das Geld auf privatrechtlichem Weg einfordern.

Wie kann ich einen Dauerauftrag neu einrichten/ändern oder löschen?

Daueraufträge lassen sich nach dem Einloggen im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. In der SpardaBanking App klicken Sie nach erfolgreicher Freigabe auf das blaue €-Zeichen und wählen "Daueraufträge" aus.

 

Im Detail:


In Ihrer Sparda Banking App klicken Sie auf das blaue €-Zeichen.

  • Sofern Sie einen neuen Dauerauftrag anlegen möchten, wählen Sie "+" und geben Sie anschließend die entsprechenden Daten ein.
  • Für eine Änderung muss der entsprechende Dauerauftrag ausgewählt werden. Ihnen stehen jeweils über das Drei-Punkte-Menü die Aktionen "Ansehen", "Ändern" und "Löschen" zur Verfügung.

 

Im Online-Banking über unsere Homepage wählen Sie im Menü "Banking & Verträge" und anschließend den Reiter "Aufträge".

  • Über den Button "Neuer Dauerauftrag" können Sie einen entsprechenden Auftrag neu anlegen.
  • Für eine Änderung wählen Sie den entsprechenden Dauerauftrag aus. Ihnen stehen jeweils über das Drei-Punkte-Menü die Aktionen "Ansehen", "Ändern" und "Löschen" zur Verfügung.

Aufträge können uns auch telefonisch, postalisch oder persönlich in einer unserer Filialen erteilt werden. Änderungen per E-Mail sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Warum sind Hartgeldeinzahlungen kostenpflichtig?

Die Kosten, die durch die Annahme, Verarbeitung und Weitergabe von Hartgeld entstehen, sind in einem enormen Umfang gestiegen, sodass wir diese nicht mehr mit gutem Gewissen auf alle Kunden verteilen können. Daher haben wir bei der Neugestaltung unserer Kontopreise Wert darauf gelegt, diese passend zum Kundenverhalten zu vereinbaren.

Einige Serviceleistungen, die nicht täglich genutzt werden, die jedoch mit hohem finanziellen Aufwand verbunden sind, werden demnach zukünftig ausschließlich den Kunden belastet, die diese in Anspruch nehmen. Dies empfinden wir als fair gegenüber den Kunden, die bisher über Umwege mitgezahlt hatten.

Als reine Privatkundenbank kommen zudem regelmäßige Hartgeldeinzahlungen wie z.B. von Einzelhändlern, bei uns nicht vor. Trotzdem halten wir den Service auch für unsere Privatkunden aufrecht. Grundsätzlich können alle Bürger ihr Kleingeld kostenfrei bei der Bundesbank eintauschen.

Änderung Kundendaten

Ich habe geheiratet, was muss ich tun?

Um die Namensänderung vornehmen zu können, bitten wir um Einreichung folgender Unterlagen:

 

  • amtlicher Nachweis, aus dem die Namensänderung hervorgeht oder
  • bestätigte Kopie der Vorder- und Rückseite des neuen Personalausweises oder Reisepasses

 

Die Bestätigung der Kopie bedeutet, dass ein unabhängiger Dritter die Echtheit der Kopie bestätigt. Diese Bestätigung können folgende Personen vornehmen:

- Mitarbeiter eines Kreditinstitutes Ihrer Wahl

- Notare

- Ämter

Für die Ausstellung der neuen Karte fallen Gebühren an. Diese können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Die Unterlagen können postalisch, persönlich oder als Anhang einer Nachricht aus dem Online Banking eingereicht werden. Aus Sicherheitsgründen können wir diese nicht per E-Mail akzeptieren.

Wie teile ich der Bank die Änderung meiner Adresse mit?

Sie sind umgezogen und möchten uns Ihre neue Adresse mitteilen?


Im Online-Banking können Sie uns die neue Anschrift mitteilen, wenn Sie sich einloggen und dann auf Ihren Namen klicken. Somit öffnet sich ein DropDown-Menü und Sie können jetzt "Persönliche Daten" wählen und Ihre Anschrift aktualisieren.

In der App können Sie über das Menü und die Punkte:
"Services" - "Serviceaufträge" - "Persönliche Daten-Adressänderung" eine Änderung veranlassen.

Die Mitteilung Ihrer neuen Anschrift können Sie sonst nur postalisch oder persönlich in einer unserer Filialen beauftragen. Aus Sicherheitsgründen nehmen wir keine Aufträge entgegen, die uns per E-Mail erreichen.

Sofern Sie ein gemeinschaftliches Konto führen, benötigen wir auch einen entsprechenden Auftrag vom zweiten Kontoinhaber.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen/ändern?

Ihren Freistellungsauftrag können Sie bequem selber im Online-Banking einrichten oder ändern. Loggen Sie sich hierzu ein und klicken Sie dann auf Ihren Namen. Somit öffnet sich ein DropDown-Menü und Sie können jetzt das Thema "Steuern" wählen. Hier können Sie dann Ihren Freistellungsauftrag anpassen.

In der App werden Sie über das Menü und die Punkt "Services" - "Steuern" zur Anpassung Ihres Freistellungsauftrags geführt.

Alternativ können Sie uns Freistellungsaufträge auf dem entsprechenden Formular auch postalisch oder persönlich einreichen.

Zustimmungsverfahren bei Vertragsänderungen

Warum muss eine Zustimmung erfolgen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist.

Dieser alte Änderungsmechanismus besagte, dass wir auch ohne Ihre aktive Zustimmung Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnten, wenn wir Sie rechtzeitig darüber informiert haben.
In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen zwei Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin/Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser zwei Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den alten AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel künftig  alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?

Sie haben alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen bereits schriftlich erhalten oder erhalten diese automatisch in Ihrem Online-Banking und in Ihrer SpardaBanking App bereitgestellt. Mit Ihrer Zustimmung gelten die neuen Vereinbarungen für unsere Geschäftsbeziehung  für alle Ihre betroffenen Konten frühstens ab dem 01. August 2022.


Wir bitten Sie daher schnell um die notwendige Zustimmung.


Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online.  

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Wir bitten Sie, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage. Sie können Ihre Zustimmung jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt geben.


Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem Online-Banking oder über den QR-Code geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Hier erfahren Sie mehr. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

 

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?

Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Online-Banking oder die SpardaBanking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.


Erledigen Sie zukünftig alles direkt online.

Wie gebe ich die Zustimmung für das Konto meines Kindes?

Sie haben alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen bereits schriftlich erhalten. Bitte nutzen Sie den im Brief abgedruckten QR-Code für die Zustimmung. Das geht ganz einfach und mit wenigen Klicks. Alternativ können Sie uns das Zustimmungsformular unterschrieben zurücksenden oder in einer unserer Filialen abgeben. Im Online-Banking  ist die Zustimmung für Ihr Kind zurzeit noch nicht möglich.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen. Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.


Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen. Auch wenn uns eine gute und vertrauensvolle Geschäftsverbindung mit Ihnen wichtig ist, ziehen wir für den Fall ihrer ausbleibenden Zustimmung die Kündigung der Geschäftsbeziehung in Erwägung.

Wo finde ich Informationen zu den neuen Kontomodellen?

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren neuen Girokontomodellen.

Warum können wir die Zustimmung durch konkludentes Handeln nicht mehr akzeptieren?

Die in unserem Anschreiben vom 20.09.2022 angebotene Zustimmung durch konkludentes Handeln ohne eine vorherige ordentliche Kündigung wurde uns durch ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 28.11.2022 (Az. 13 O 173/22) bedauerlicherweise untersagt. Bis zu diesem Urteil war unsere Aussage vollkommen richtig, dass Sie nichts weiter tun müssen, als Ihr Konto einfach weiter zu nutzen, um uns Ihre konkludente Zustimmung zu erteilen.

Gegen dieses Urteil haben wir Berufung eingelegt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung können wir jedoch nicht warten.

Um eine konkludente Zustimmung akzeptieren zu können, müssen wir leider vorab eine ordentliche Kündigung Ihres Vertragsverhältnisses aussprechen. Erst dann können wir Ihre konkludente Zustimmung annehmen, wenn Sie innerhalb eines definierten Zeitraums nach Ende der Kündigungsfrist Ihr Girokonto weiter nutzen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Wenn Sie in der Zeit vom 01.06. bis 30.06.2023 Ihr Konto nicht aktiv nutzen und damit nicht konkludent den aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Preis- und Leistungsverzeichnis sowie dem Preisaushang zustimmen, werden wir Ihr Konto mit den aktuellen Konditionen zum 30.06.2023 abrechnen, in ein Konto zur Verwahrung umstellen und darauf warten, dass Sie uns schriftlich ein Abrechnungskonto mitteilen. Sie können Ihr Konto dann nicht mehr für den Zahlungsverkehr nutzen.

Was bedeutet konkludentes Handeln/Zustimmen?

Konkludentes Handeln beschreibt die Möglichkeit, durch stillschweigendes, schlüssiges Verhalten, eine Willenserklärung abzugeben.

Konkludentes Handeln liegt zum Beispiel bei einem Einkauf im Supermarkt vor. Indem Sie Ihren Einkauf an der Kasse auf das Transportband legen, bringen Sie damit eine eindeutige Kauferklärung zum Ausdruck.

Wo finde ich Informationen zum Datenversprechen?

Alle Informationen zum unserem Datenversprechen finden Sie hier.

Verwahrentgelt

Wird aktuell ein Vewahrentgelt erhoben?

Seit dem 01.07.2022 berechnen wir kein Verwahrentgelt bzw. Negativzinsen mehr auf Giro- und Tagesgeldkonten.

Muss ich etwas tun, um zukünftig kein Verwahrentgelt bzw. Negativzinsen mehr zu zahlen?

Nein, Sie müssen nichts weiter tun. Wenn Sie mit uns bereits eine Vereinbarung zur Berechnung von Verwahrentgelt getroffen haben, nehmen Sie unser Angebot zur Aussetzung des Verwahrentgelts an, indem Sie Ihr entsprechendes Konto einfach weiter nutzen. Unser Angebot zur Aussetzung des Verwahrentgelts haben Sie schriftlich von uns erhalten.

Wenn Sie mit uns noch keine Vereinbarung zur Berechnung von Verwahrentgelt getroffen haben, müssen Sie ebenfalls nichts tun.

 

Kann das Verwahrentgelt bzw. Negativzinsen auch wieder erhoben werden?

Grundsätzlich schon. In der aktuellen Situation ist das jedoch nicht geplant, da wir mit weiter steigenden Kapitalmarktzinsen sowie weiteren Entscheidungen der EZB in Richtung Ausstieg aus der Minuszinspolitik rechnen.

Ist die Berechnung von Verwahrentgelt in der Zukunft wieder erforderlich, können wir dies bei Kunden, mit denen wir eine Vereinbarung zur Berechnung von Verwahrentgelt getroffen haben, einseitig bis zu einer Höhe von minus 0,5 Prozent p. a. und einem Freibetrag pro betroffenem Konto in Höhe von 50.000 Euro jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder erheben. Das teilen wir Ihnen dann selbstverständlich mit – zum Beispiel per Kontoauszug.

Bei allen anderen Kunden müssen wir vorab ihre Zustimmung einholen.

Warum ist eine Geldanlageberatung auch ohne Verwahrentgelt bzw. Negativzinsen sinnvoll?

Auch wenn die Zinskurve wieder nach oben zeigt – die Inflation steigt deutlich mehr. Dadurch verliert Ihr Erspartes zunehmend an Kaufkraft. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir eine individuelle Lösung für Sie finden.

Mit unseren Angeboten, inklusive der vielfältigen Möglichkeiten unserer Kooperationspartner, halten wir interessante Anlagealternativen für Sie bereit. Lassen Sie uns in einem Beratungsgespräch Ideen für Ihre zukünftige Geldanlage entwickeln - passend zu Ihren Zielen, Wünschen und Ihrer Risikobereitschaft.

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An wen kann ich mich wenden, wenn ich mein Geldanlagekonzept überarbeiten möchte?

Vereinbaren Sie direkt Ihren Wunschtermin. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Ideen für Ihre zukünftige Geldanlage – passend zu Ihren Zielen, Wünschen und Ihrer Risikobereitschaft.

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