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spätere Baudarlehen sichern - Zum Bauen, Kaufen, Renovieren
oder Sparen
Bausparen mit Schwäbisch Hall
Werden Sie Bausparer und erfüllen Sie sich Ihre Wohnwünsche
Machen Sie Ihren Traum vom Eigenheim wahr – mit der Sparda-Bank Hannover und Schwäbisch Hall. Dank günstiger Darlehen und fester Zinsen.
Sichern Sie sich ein zinsgünstiges Bauspar-Darlehen!
Mit einem Bausparvertrag können Sie nicht nur den Bau Ihres Eigenheims finanzieren. Sie können Ihr Bausparguthaben auch für andere Zwecke einsetzen:
- Kauf einer Immobilie
- Erwerb von Wohneigentum in Senioreneinrichtungen
- Erhalt oder Verbesserung einer Immobilie
- Modernisierung einer Mietwohnung
- Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung eines Wohngebäudes
Profitieren Sie von der attraktiven staatlichen Wohnungsbauprämie
Der Fördersatz für den staatlichen Zuschuss in Form einer Wohnungsbauprämie beträgt satte 10 %. Hier erhalten Sie einen Überblick, wie viel für Sie an Förderung drin sein kann und wie hoch die die Einkommensgrenzen sind. Profitieren Sie jetzt von der Förderung und vereinbaren Sie direkt Ihren Beratungstermin!
Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage erhöht
Die vermögenswirksamen Leistungen - kurz VL - sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sie helfen Arbeitnehmern dabei, Vermögen aufzubauen und gegebenenfalls in Immobilien zu investieren.
Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch der Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage an Ihrer Vermögensbildung.
Seit Anfang 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage angehoben. Damit erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer um fast 14 Millionen.
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Ihr Jahreskontoauszug
Bausparer erhalten den Jahreskontoauszug für 2023 von Schwäbisch Hall im Laufe des Februars. Dieser wird Ihnen entweder per Post oder digital über Ihr ePostfach zugestellt. Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzlich weitere Unterlagen, wie eine Steuerbescheinigung, bei postalischem Versand den Antrag auf Wohnungsbauprämie (wurde jüngst von 8,8 Prozent auf 10 Prozent angehoben) sowie eine Mitteilung zu vermögenswirksamen Leistungen.
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