Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist.
Dieser alte Änderungsmechanismus besagte, dass wir auch ohne Ihre aktive Zustimmung Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnten, wenn wir Sie rechtzeitig darüber informiert haben.
In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen zwei Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin/Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser zwei Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den alten AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel künftig alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.
Fragen & Antworten zur Zustimmung zu Vertragsbedingungen
Sie haben alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen bereits schriftlich erhalten oder erhalten diese automatisch in Ihrem Online-Banking und in Ihrer SpardaBanking App bereitgestellt. Mit Ihrer Zustimmung gelten die neuen Vereinbarungen für unsere Geschäftsbeziehung für alle Ihre betroffenen Konten frühstens ab dem 01. August 2022.
Wir bitten Sie daher schnell um die notwendige Zustimmung.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online.
Wir bitten Sie, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage. Sie können Ihre Zustimmung jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem Online-Banking oder über den QR-Code geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Hier erfahren Sie mehr. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Online-Banking oder die SpardaBanking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.
Erledigen Sie zukünftig alles direkt online.
Sie haben alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen bereits schriftlich erhalten. Bitte nutzen Sie den im Brief abgedruckten QR-Code für die Zustimmung. Das geht ganz einfach und mit wenigen Klicks. Alternativ können Sie uns das Zustimmungsformular unterschrieben zurücksenden oder in einer unserer Filialen abgeben. Im Online-Banking ist die Zustimmung für Ihr Kind zurzeit noch nicht möglich.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen. Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen. Auch wenn uns eine gute und vertrauensvolle Geschäftsverbindung mit Ihnen wichtig ist, ziehen wir für den Fall ihrer ausbleibenden Zustimmung die Kündigung der Geschäftsbeziehung in Erwägung.
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren neuen Girokontomodellen.
Die in unserem Anschreiben vom 20.09.2022 angebotene Zustimmung durch konkludentes Handeln ohne eine vorherige ordentliche Kündigung wurde uns durch ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 28.11.2022 (Az. 13 O 173/22) bedauerlicherweise untersagt. Bis zu diesem Urteil war unsere Aussage vollkommen richtig, dass Sie nichts weiter tun müssen, als Ihr Konto einfach weiter zu nutzen, um uns Ihre konkludente Zustimmung zu erteilen.
Gegen dieses Urteil haben wir Berufung eingelegt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung können wir jedoch nicht warten.
Um eine konkludente Zustimmung akzeptieren zu können, müssen wir leider vorab eine ordentliche Kündigung Ihres Vertragsverhältnisses aussprechen. Erst dann können wir Ihre konkludente Zustimmung annehmen, wenn Sie innerhalb eines definierten Zeitraums nach Ende der Kündigungsfrist Ihr Girokonto weiter nutzen.
Wenn Sie in der Zeit vom 01.06. bis 30.06.2023 Ihr Konto nicht aktiv nutzen und damit nicht konkludent den aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Preis- und Leistungsverzeichnis sowie dem Preisaushang zustimmen, werden wir Ihr Konto mit den aktuellen Konditionen zum 30.06.2023 abrechnen, in ein Konto zur Verwahrung umstellen und darauf warten, dass Sie uns schriftlich ein Abrechnungskonto mitteilen. Sie können Ihr Konto dann nicht mehr für den Zahlungsverkehr nutzen.
Wenn Sie Ihr Girokonto in der Zeit vom 01.06. bis 30.06.2023 bis aktiv nutzen, indem Sie beispielsweise
- eine Überweisung tätigen (beleghaft, am SB-Terminal, telefonisch oder online)
- Ihre girocard (Debitkarte) oder Mastercard/Visacard (Kreditkarte) am Geldautomaten oder beim bargeldlosen Bezahlen einsetzen
stimmen Sie unseren aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Preis- und Leistungsverzeichnis sowie dem Preisaushang konkludent zu. Sie müssen nichts weiter tun, wir führen Ihr Girokonto einfach weiter.
Konkludentes Handeln beschreibt die Möglichkeit, durch stillschweigendes, schlüssiges Verhalten, eine Willenserklärung abzugeben.
Konkludentes Handeln liegt zum Beispiel bei einem Einkauf im Supermarkt vor. Indem Sie Ihren Einkauf an der Kasse auf das Transportband legen, bringen Sie damit eine eindeutige Kauferklärung zum Ausdruck.