Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Klauseln in Nr. 1 II und Nr. 12 V der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Wir werden uns daher bei der Einführung der neuen Preismodelle für unsere Girokonten nicht auf diese Bestimmungen berufen.
Was bedeutet das?
Bisher hatten Sie die Möglichkeit, Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bank ganz einfach und bequem zuzustimmen, indem Sie diesen innerhalb einer bestimmten Frist nicht widersprechen. Dieser Zustimmungsprozess ist nach dem BGH-Urteil nun nicht mehr möglich.
Die aktive Kundenzustimmung ist dafür erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.